Schmerzen in der grossen Zehe, OP ohne Betäubung, warum?
Ich habe seit Tagen an der grossen Zehe starke Schmerzen. Prognose des Hausarztes, Akute Entzündung (Eiter) und Arterienverkalkung, war schon vorher bekannt! Überweisung zum Chirurgen. Die Operation war nicht nur äusserst schmerzhaft sondern fast unerträglich. Eine örtliche Betäubung kam wegen der Kürze der Operation nicht in Frage. Kann ich eine örtliche Betäubung verlangen? Künftige Eingriffe möchte ich dann schmerzlos erleben.
5 Antworten
Möglicherweise will dir dein Arzt mit drastischen Mitteln nachhelfen, damit dir deine Erkrankung, deine Ernährung und deine Lebensweise verantwortungsbewusster wird. Übernimm jetzt die Verantwortung für deinen Körper und deine Lebensweise. Niemand sonst kann das, nur du bist der entscheidende ... ob du ab sofort dein Leben umstellst. Du hast genug von Fachleuten gehört, aber nicht wahrhaben wollen.
Es ist das letzte Zeichen deines Körper, dass du noch zum Guten wenden kannst. Du musst deine Erkrankung und deine Verhaltensweise genau ansehen. Nur du selbst kannst einen anderen Weg einschlagen, die Ärzte haben deine Leiden nicht.... sondern du wirst alles ausbaden, was du dir einbrockst... und dann gehts nur noch schlimmer!!
Wenn eine akute Entzündung vorliegt, wird normalerweise keine Betäubung gemacht, weil sie ohnehin im entzündeten Bereich nicht wirken kann. Wenn du auf einer Betäubungsspritze bestehst, müsste der Arzt zwar eine Spritze mit Betäubungsmittel injizieren - aber das bedeutet in diesem Fall eine ausgesprochen schmerzhafte, aber wirkungslose Injektion und führt nicht zu einer schmerzlosen Operation, sondern zu zusätzlichen, vermeidbaren Schmerzen.
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Die einzige mir bekannte Alternative wäre eine Betäubung durch sogenanntes »Blutleerwickeln« - hierbei wird mihilfe von strammen Bandagen und einer bestimmten Wickeltechnik das Blut aus Arm oder Bein herausgedrückt. Das führt zu einer Betäubung des Operationsbereichs und zu einer sehr sauberen, weil blutungsfreien Operation. Nach der Operation ist aber dann der Wundschmerz schlagartig wieder da - nicht wie bei gespritzten Betäubungsmitteln, die erst nach und nach wieder abgebaut werden. Leider wird diese Methode heute nicht mehr sehr oft angewendet, weil man sehr viel Knowhow für die richtige Technik haben muss und das Setzen einer Spritze technisch deutlich einfacher für den Anästhesisten ist. Daher kann es sein, dass ein eher junger Anästhesist dieses Verfahren entweder gar nicht kennt oder zu wenig Erfahrung damit hat, um die Methode selbst sicher anzuwenden. Bei einer akuten Entzündung auf einer Betäubungsspritze zu bestehen wäre also einfach nur dumm...
Ja, kannst du und der behandelnde Arzt darf sie nicht verweigern, sonst läuft er Gefahr, eine Körperverletzung zu begehen. Die Kürze der OP ist dabei unerheblich.
Das ist so nicht richtig. Juristisch ist jeder körperliche Eingriff eine Körperverletzung. Nur wenn der Patient einwilligt, ist diese nicht strafbar. Das ist sogar beim Haareschneiden der Fall.
Die Betäubung hätte auch bei einer akuten Entzündung nicht angeschlagen und gewirkt.
Eine örtliche Betäubung wäre auf jedenfall zwingend notwendig. Ich habe noch nie gehört, dass jemand bei starken Schmerzen keine öftliche Betäubung erhalten hätte.