Schulrecht, fliegen trotz Krankschreibung
Hallo , habe eine Frage zum Schulrecht. Gehen wir von folgendem Szenario aus : Person A , 16 Jahre alt Schüler an einem Berufskolleg in NRW, hat bereits die mittlere Reife ist für die letzten 2 Schultage vor den Herbstferien krank geschrieben.( ist Person A damit schulpflichtig?) Darf Person A nun während der Krankschreibung ins Ausland zu Familie fliegen. Ein Flug würde der Heilung doch nicht schaden, oder doch?
Ich frage mich, was für es für Konsequenzen für Person A bzw. die Erziehungsberechtigten haben könnte , wenn Person A einfach wegfliegt.
Ich habe im Internet folgendes gefunden , in Düsseldorf pro Schultag, pro Kind, 80€ Bußgeld.
Gibt es weitere Dinge , welche ich nicht genannt habe? Wird die schulpflicht am Flughafen kontrolliert, wenn ja in welcher Form ?( kann ich mir eigentlich nicht vorstellen) Wie soll ein Attest eingereicht werden in den Ferien? Auf dem Briefweg?
Ich bitte um konstruktive Antworten, dankeschön. Wenn möglich bitte mit Belegen. Ich bin auch für Antworten die sich nur auf einzelne der genannten Punkte beziehen dankbar.
Gruß
8 Antworten
Hallo!
Es gibt eine Schulpflicht. Und zwar eine Vollzeitschulpflicht bis zum Ende des 10. Schuljahres und eine Berufschulpflicht bis zum Ende der Berufsausbildung bzw. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Von der Berufsschulpflich befreit sind Schüler von weiterführenden Schulen.
Wenn minderjährige Schüler krank sind, müssen sie von den Eltern entschuldigt werden. In besonderen Fällen (Klausur, kurz vor oder nach den Ferien etc.) kann die Schulleitung ein Attest verlangen.
Wenn Schüler vor oder nach den Ferien "krank" werden, dann kommt der Verdacht auf, dass es sich hier um einen verlängerten Urlaub in Eigenregie handelt!
Ein Attest sollte idealerweise persönlich in der Schule abgegeben werden. Zur Not geht es auch über den Postweg.
Wenn Schüler ohne verlangtes Attest fehlen, kann das ein Bußgeld zur Folge haben.
Am Flughafen werden keine Passagiere auf die Schulpflicht überprüft
"Belege" liefert das Schulministerium
Stuttgart ist aber nicht in NRW und der Artikel ist von 2012. Aber Du hast Recht. Wahrscheinlich muss man dann wohl doch mit Kontrollen rechnen.
Sprich Person A könnte in diesem rein fiktiven Szenario , solange ein Attest vorliegt ohne Probleme verreisen?
"Belege" liefert das Schulministerium
Kannst du das erläutern? Kann dem nicht folgen.
Desweiteren wäre es super , wenn du mir eine Quelle für dein wissen nennen würdest. Hier schoneinmal ein großes Danke !
Wenn Du überall Quellen, Belege, Paragraphen brauchst, dann nimm einen Anwalt
Kannst du das erläutern? Kann dem nicht folgen....Desweiteren wäre es super , wenn du mir eine Quelle für dein wissen nennen würdest. Hier schoneinmal ein großes Danke !
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html
Sprich Person A könnte in diesem rein fiktiven Szenario , solange ein Attest vorliegt ohne Probleme verreisen?
Solange das Attest vor der Reise vorliegt und medizinisch nichts gegen die Reise spricht, sollte das möglich sein.
Deine Belege kannst Du Dir selbst suchen.
Es ist Fakt, dass Du dann auch ein Attest vom Arzt brauchst, dass Du fliegen kannst. Ohne ein solches Attest darf nämlich keiner in Urlaub fliegen.
An den Flugplätzen wird nicht jeder kontrolliert, könnte ja auch aus einem anderen Bundesland kommen. Es werden stichprobenweise Kontrolen durchgeführt.
Es ist Fakt, dass Du dann auch ein Attest vom Arzt brauchst, dass Du fliegen kannst. Ohne ein solches Attest darf nämlich keiner in Urlaub fliegen.
Bist du dir da zu 100% sicher? Wenn ja, woher beziehst du diese Information.
Und danke für die rasche Antwort!
Diese Info beziehe ich aus Erfahrungen.
Letztens hatte eine Dame vom Schulamt behauptet, dass so ein Attest vom Arzt sein müsste und wir fragten sie, wo das stünde. Sie versprach, uns die entsprechende Vorschrift umgehend mitzuteilen, sobald sie wieder im Büro sei. Das war vor einem halben Jahr. So ganz einfach scheint diese Vorschrift nicht aufzufinden zu sein ...
Das kann schon Konequenzen haben. Wer krank geschrieben ist und nicht zur Schule kann, der kann auch nicht im Urlaub fliegen. Überlege mal wie das zusammen passt? Krank aber in Urlaub fliegen können, aber es geht dir soooo schlecht, dass du nicht zur Schule kannst? Logisch, dass das die lehrer nicht glauben, weil das eben viele kurz vor den ferien so machen, wenn man nicht anders buchen kann. Lieber ehrlich sein und mit dem Lehrer sprechen, dass ihr in den Urlaub fliegt und euer urluab nicht aders buchbar ist. Denn Arbeiten werdet ihr wohl nicht mehr schreiben. Und wenn du gut bist in der Schule, drückt der Rektor auch mal ein Auge zu. Sagt der Rektor und dein Lehrer dann NEIN, und du fliegst mit, sind das 2 unentschuldigte Schultage. Und da die Lehrschaft um euren Urlaub dann weiß, wird das teuer. Aber zum Flughafen kommt keiner, so weit gehen sie nun doch nicht. Bist ja kein gesuchter Verbrecher oder? Eben dann Bußgeld. Gegbenfalls kannst du auch von der Schule fliegen. Lässt du dich krank schreiben und die Lehrer kommen dahinter ist das viel schlimmer, als wenn man ehrlich fragt. Gehe mit deiner Mutter zum Klassenlehrer und zum Rektor. Ich denke, dann wird er dir den Urlaub auch gönnen. Autogurt
Danke für den ausführlichen Text, bin mir dessen bewusst, meine frage ist was die genauen möglichen Konsequenzen sind. Und das mit dem Rektor ist utopisch :D
Also, wir lassen uns hier den Buchungsbeleg für den Flug vorlegen und wenn der aus dem Zeitraum der Krankschreibung ist, ist alles in Ordnung, oder? Der Beleg vom Arzt wird ja während der Schulzeit (vor den Ferien) ausgestellt und kann somit auch während dieser Zeit vorgelegt werden. Ist die Buchung jedoch älter, knallt es eben und das Amt steht oft mit dem Zoll und der Bundespolizei am Flughafen und wir lassen regelmäßig die Kids rausholen und der Bußgeldbescheid ist oft heftig. Gute Besserung.
Es gibt kein "Recht" auf Befreiung vom Unterricht.
Die Eltern können aber einen begründeten Antrag stellen, und meistens wird der einmal pro Schüler pro Schulleben bewilligt.
Das wusste ich bereits, trotzdem danke. Könntest du eventuell auch die Frage beantowrten oder hast du darüber keine Informationen?
Nein, darüber habe ich keine "gesicherten" Infos.
Aber: Da es meine o.g. Möglichkeit gibt, fände ich es völlig akzeptabel, wenn in solch einem Fall hart durch gegeriffen würde - sorry.
Und ich habe zumindest gehört, dass an den Flugplätzen besonders dies auch kontrolliert wird.
Gut, trotzdem danke für deine Hilfe!
Gern :-)
Das ist ja nun mal ganz falsch. denn gerade an den Tagen vor und nach den Ferien kontrolliert die Polizei verschärft an flughäfen und Bahnhöfen nach schulpflichtigen Kindern u. Jugendlichen. Wer dann keine offizielle Bescheinigung von der schule vorzeigen kann, dass er befreit ist, kann schon mal den Geldbeutel zücken!
Steht sogar in der Zeitung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kontrolle-am-flughafen-schulschwaenzer-eltern-droht-bussgeld.13643ef0-7a7e-4e0b-bfda-2907d5e3ed7c.html