Schulsanitätsdienst Hinweis auf "Selbstverarztung"

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohje. Ja, wenn derjenige das selbst macht, dann ist das völlig in Ordnung. Den Hinweis kannst Du genau so wie Du es geschrieben hast geben. Dokumentieren nicht vergessen ("Splitter rechter Daumen, durch Patient selbst entfernt.")

Ansonsten sind solche Splitter im Finger nicht wirklich ein Problem: entweder bekommt man sie mit einfachen Mitteln raus (Pinzette) oder eben nicht. Ich würde da jetzt kein Problem darin sehen, das auch von Schulsanis machen zu lassen, ich denke, dass die den Unterschied zwischen einem Splitter im Finger und einem abgebrochenen Holzstück im Bauch schon kennen. Das hat aber die Person zu entscheiden, die für euch verantwortlich ist, deshalb der von Dir gut formulierte Hinweis.

Ein Pflaster auf dem Splitter hilft aber auch nicht wirklich weiter.

Vielleicht könnt ihr da mal eine Fortbildung besuchen (Arzt oder Sanitätsausbilder fragen) und dann damit dafür werben, dass ihr das zukünftig doch machen dürft.

Viel Erfolg!

Muss man theoretisch nicht auch Fragen, ob der Patient allergisch gegen Pflasterinhaltsstoffe allergisch ist (zum Beispiel gegen den Kleber). Ich find die Regelung manchmal recht störend.

roboter202 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 18:44

lustige Idee

Der Patient kann sich den Splitter auf jeden Fall selbst herausziehen, wenn er möchte.Bei großeren Gegenständen natürlich nicht!

Wir lassen den Patienten evtl unterschreiben, dass er sich den Gegenstand selbst entfernt hat... Dann haben wir auf jeden Fall kein Problem damit!

Ich würde allerdings nicht immer ein Pflaster draufkleben, hilft dem Splitter ja auch nicht, bringt aber evtl. noch Druck drauf --> unangenehm...

MfG

Hi, ich seh das auch nicht so eng mit dem Splitter. Sprecht mit Deinem Ausbilder. Bei der Vorschrift, Fremdkörper in der Wunde zu belassen geht es darum weitere Verletzungen und Blutungen zu vermeiden. Das trifft auf Splitter im Finger nicht zu.

Hallo roboter202

ich bin selbst Sanitäter im Drk in OV Ulm

der patient darf den splitter selbst entfernen IHR ABER NICHT

der patient muss dann auf dein aufnahme Prodokol unterschreiben das er den selbst entfent hat