Schuluntersuchung 10 Klasse verweigern?

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass du über 16 bist, dann solltest du das einfach verweigern können. Ansonsten sprich mal mit deinen Eltern darüber, dass die dich davon freistellen.

Niemand kann dich zu irgendwas zwingen wozu du nicht bereit bist. Wozu soll diese Untersuchung denn gut sein? Kenne sowas nur als Voreinschulungsuntersuchung (wenn man das so nennen kann) und das wird in der 10. Klasse wohl nicht der Fall sein.

Wenn die Untersuchung aus irgendeinem Grund Pflicht sein sollte (und das soll doch bitte erst mal jemand zeigen), dann kannst du sicher auch vom Hausarzt was nachreichen.

Zudem schwänzen bestimmt notfalls auch ein paar. ;)

Jomxi 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 11:39

Danke

Schulrecht ist Landessache und es gibt Länder, in deren Schulgesetz Paragraphen stehen wie (hier § 55 ThürSchulG, ähnlich auch in Schleswig-Holstein)

Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, diese Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Es wäre ein Blick in das Schulgesetz des Landes ggf. ganz hilfreich. Wenn dort kein solcher Paragraph enthalten ist, kann man es verweigern. In Baden-Württemberg z.B. ist es in § 91 SchG als Pflicht festgelegt.

Ohne eine rechtliche Regelung als Pflicht kann man es ablehnen, aber in den meisten Bundesländern dürfte es als Pflicht fixiert sein.

Jomxi 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 13:28

Ja Land Brandenburg Sorry

PolluxHH  07.11.2016, 13:32
@Jomxi

§ 45 BbgSchulG

§ 45
Schulgesundheitspflege, Pflichtuntersuchungen

(1) Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz und die Maßnahmen der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen. Diese gelten als verbindliche Veranstaltungen der Schule und werden von den Gesundheitsämtern im Einvernehmen mit der jeweiligen Schule durchgeführt.


(2) Soweit nach diesem Gesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift schulärztliche, schulzahnärztliche oder schulpsychologische Untersuchungen sowie Feststellungsverfahren von sonderpädagogischem Förderbedarf erforderlich werden, sind die Kinder sowie Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich untersuchen zu lassen und an wissenschaftlich anerkannten Testverfahren teilzunehmen. Kinder, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern haben die erforderlichen Angaben zu machen. Darüber hinausgehende Fragen zur Persönlichkeitssphäre, auch der Eltern und sonstigen nahe stehenden Personen, dürfen nicht gestellt werden. Schülerinnen und Schülern und deren Eltern ist die Möglichkeit zu Informationen vor einer Untersuchung, zur Besprechung der Untersuchungsergebnisse und zur Einsicht in die Unterlagen zu geben.

Jomxi 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 12:44

Aber Gesetz ist doch Bundes- und nicht Landessache. Ich meine vorhin gelesen zu haben das es eine freie Arztwahl in Deutschland gibt..naja ich schau mal Danke!

PolluxHH  07.11.2016, 12:52
@Jomxi

Wir haben Gesetzesbereiche, die Landessache sind (Bildung, Kultur, Umwelt, Bauwesen, Landesverwaltungen ...) und andere sind Bundessache. Deshalb ist es bei Schulfragen immer recht nervig, wenn nicht das Bundesland benannt wird. Bei Schulrecht ist Landesrecht gegeben, was über die Kultusministerkonferenz harmonisiert werden soll. Nehmen wir die Rechtschreibung. Die aktuelle Rechtschreibung ist entschieden auf Verwaltungsebene der Länder, der Bund folgt den Ländern. Es könnte auch theoretisch passieren, daß jedes Land für sich eine eigene Rechtschreibung festsetzte. Wäre Schleswig-Holstein der Volksbescheid rechtskräftig geworden, hätte Schleswig-Holstein die alte Rechtschreibung behalten und der Bund hätte auch bei der alten Rechtschreibung bleiben müssen, alle anderen Länder wären zur neuen Rechtschreibung gewechselt.

Na klar warum nicht? Sag du willst nicht und gut ist.

Ich halte es allerdings für dumm dieses zu tun. Es geht um dich und deine Gesundheit. Ja, Untersuchungen sind nicht immer schön und manchmal sogar unangenehm, aber du solltest dir selbst mal die Frage beantworten, wieviel du dir selbst eigentlich wert bist.

Vielleicht nur so viel: Ein guter Bekannter von mir wird es möglicherweise jetzt mit seinem Leben bezahlen, weil er vor einem Jahr auf eine durchaus unangenehme Behandlung verzichtet hat. Weil er glaubte, es geht auch ohne. Nach einem Jahr brach seine Krankheit wieder aus und nun scheint es, als wenn man ihm nun nicht mehr helfen kann.

Vorsorgeuntersuchungen haben den Zweck Dinge am Körper zu erkennen, bevor sie wirklich zu einem Problem werden. Man kann auf alles verzichten, niemand wird gezwungen, aber man sollte später auch nicht klagen, wenn es für bestimmte Dinge halt mal zu spät ist. Diese Untersuchungen haben den Zweck dir zu helfen, wenn du es anders siehst, wähle deinen eigenen Weg, aber beschwere Dich nicht irgendwann einmal, man hätte zu wenig für dich getan.

thlu1  07.11.2016, 13:22

Ein Hausarzt ist eine genauso fremde Person, wie jeder andere Arzt auch und sei dir sich, du wirst in deinem Leben noch öfters andere Ärzte als deinen Hausarzt besuchen und es werden nicht immer angenehme Untersuchungen sein. Aber es ist dein Leben und deine Entscheidung.

Jomxi 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 12:45

Beim Hausarzt gern aber nicht bei fremden Leuten

was soll das denn für eine Untersuchung sein?  Sprich mal mit deinen Eltern darüber die ja eh die Einwilligung geben müssen.

BigDreams007  07.11.2016, 12:52

Ne, ne die Schule kann das durchaus anbieten war bei meinem großen genau so.

BigDreams007  07.11.2016, 11:48

Naja also das ist aber jetzt wieder was anderes als eine Schuluntersuchung! Diese Untersuchung könnte evtl. Vorraussetzung für den Beginn einer Ausbildung stehen.

Jomxi 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 11:42

Ne Arbeitsuntersuchung oder so. Unsere Lehrerin meinte es sei eine Pflichtveranstaltung

Hexe121967  07.11.2016, 12:50
@Jomxi

Diese Untersuchung macht man vor Antritt der Ausbildung bei seinem Hausarzt. Das Attest legt man dann seinem zukünftigen Arbeitgeber vor. Da hat die Schule nichts mit zu tun.

Ja, du darfst sie verweigern.