Wird Taxi nach Endoskopie unte Vollnarkose bezahlt?

5 Antworten

Hallo Marned,

im Rahmen einer Einzelfallentscheidung könnte die Krankenkasse Ihres Vaters die Kosten eventuell übernehmen. Setzen Sie sich daher vor der Behandlung mit der Kasse in Verbindung, um dies abzuklären.

Sprechen Sie auch den Arzt darauf an, da er die Krankenfahrt verordnen muss. Wenn die Beförderung zur "Vermeidung von Schaden an Leib und Leben" unerlässlich ist, sollte die Kasse die Kosten übernehmen.

Viele Grüße

sassenach4u  15.10.2010, 13:15

Eine Endoskopie ist keine Gefahr für Leib und Leben und Fahrten zur und von der ambulanten Behandlung sind schon seit Jahren aus dem Leistungskatalog der GKV raus. Es sei denn, er hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Zeichen: aG, l oder H oder ist in Pflegestufe 2 oder 3.

rayondesoleil  15.10.2010, 20:22
@sassenach4u

Es gibt bei ambulanten Behandlungen noch weitere Ausnahmeregelungen. -- Natürlich stellt die Gastroskopie in diesem Fall nicht die Gefahr dar. Aber durch die Prämedikation könnte der Patient nicht mehr in der Lage sein, alleine nach Hause zu gehen (selber fahren darf er dann sowieso nicht), sodass eine Krankenfahrt mit dem Taxi gerechtfertigt wäre.

Lotte4  15.10.2010, 02:52

@rayondesoleil Die Frage bezieht sich auf die Rückfahrt vom Krankenhaus nach einem einer Magen- und/oder Darmendoskopie,´. Ich finde es nicht richtig, wenn Du falsche Hoffnungen weckst. Die Folgen sind sinnlose Laufereien und nutzlose Arbeit.

Ich glaube auch, dass der Fragesteller Deine vorsichtige Ausdrucksweise versteht.

rayondesoleil  15.10.2010, 10:56
@Lotte4

Ich habe die Frage durchaus richtig verstanden. Ich arbeite in der Medizin und habe schon von Patienten gehört, dass die Kassen die Fahrtkosten in begründeten Einzelfällen übernehmen. Daher kann man nicht sagen, dass ich "falsche Hoffnungen" wecke. Man kann es nur nicht garantieren.

Hallo,

seit 2004 übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten nur noch in wenigen Ausnahmefällen.

  • Fahrten bei stationärer Behandlung
  • Fahrten mit dem Krankenwagen
  • Fahrten bei Pflegestufe II oder III
  • Fahrten bei Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben "H, Bl oder aG"
  • Fahrten bei Chemo-/Strahlentherapie oder Dialyse
  • Fahrten bei einer ambulanten OP, die normalerweise stationär gemacht würde

In der Regel braucht man VOR der Fahrt eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung der Krankenkasse.

Einzelheiten:

bundesrecht.juris.de/sgb5/_60.html

Anlage 2:

g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf

In diesem Fall sehe ich keine Möglichkeit, dass die Kasse die Kosten bezahlt (wenn kein passender Schwerbehindertenausweis vorliegt).

Ggf. ist es sinnvoll, sich bei der Kasse nach einer Zuzahlungsbefreiung zu erkundigen. Dies ändert aber nichts an der Beurteilung bei dieser Fahrt.

Gruß

RHW

da musst du am besten seine krankenkasse frage, wenn sie das bezahlen, die haben ein formular, was der arzt ausfüllen muss, und der taxifahrer holt sich das geld bei der krankenkasse wieder,

ja klar muss er es zahlen.Wer sollte es denn sonst zahlen? Die Krankenkasse? Das Arbeitsamt? Sorry aber sowas gibt es in diesem Fall nicht

Dein Vater wird in der Klinik bleiben bis er wieder ganz wach ist. Dann kann er mit der Strassenbahn fahren oder zu Fuss gehen. Die Wegekosten ins und vom Krankenhaus werden icht bezahlt.

Marned 
Beitragsersteller
 14.10.2010, 20:19

aben nicht Klinik, sondern eine Praxis