Schwerbehindertenausweis bei Gicht und Neurodermitis?
Hallo zusammen,
ein Familienmitglied leider und Gicht und Neurodermitis. Kann er dann eigentlich einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder würden diese Krankheiten nicht darunter fallen?
Hat jemand Tipps, wie man meinen Schwager davon überzeugen kann? Dadurch hat er ja schließlich nur Vorteile für ihn.
Mehr Urlaub, besonderer Kündigungsschutz etc.
7 Antworten
Vorteile gibt es erst ab einem höheren GdB.
Er soll mit seinen Ärzten sprechen, oder er stellt einfach einen Antrag.
Mehr als abgelehnt werden kann er ja nicht.
Immer gern :-)
Das entscheidet der MDK. Das kommt jemand zu dir nach Hause und schaut und fragt nach deinen Defiziten. Es werden auch ziemlich intime Fragen gestellt, aber man sollte sie halt beantworten, aber auch nicht angeben, wie fit man ist, was man alles noch kann. Nein, ruhig ein wenig (wirklich nur ein wenig) übertreiben, und alle Nachteile erzählen. Dann entscheidet der Mdk wieviel % du bekommst
Es sind die Nachteilsausgleiche, die sich für ihn lohnen könnten.
Mal abgesehen von seinen Krankheiten kommt es auch stark auf den Sachbearbeiter und Arzt an. Wie wohlwollend ist er/sie? Als wie schwer oder leicht sieht er/sie das an? Da gibt es schon Unterschiede in den Bewertungen. Manche Bundesländer/Versorgungsämter gehen lockerer damit um und stellen schneller einen aus. Bei anderen ist er gerechtfertigt und sie müssen sich trotzdem vor Gericht abstrampeln, um ihn zu bekommen.
Dein Schwager muss den Ausweis wollen. Sonst geht da gar nichts.
Hallo MILOND,
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Schwerbehindertenausweis bei Gicht und Neurodermitis?
Familienmitglied leider und Gicht und Neurodermitis. Kann er dann eigentlich einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder würden diese Krankheiten nicht darunter fallen?
Antwort:
Behinderung/Schwerbehinderung wird in Grad der Behinderung (GDB) ausgewiesen!
Unter GDB50 liegt keine Schwerbehinderung, sondern eine Behinderung vor!
Der Schwerbehindertenausweis wird demzufolge erst ab einem GDB50 ausgestellt!
Wie hoch der GDB ausfallen wird, richtet sich nach dem Inhalt und der Qualität/Aussagekraft der beim zuständigen Versorgungsamt eingereichten Arzt-/Entlassungsberichte!
Die Beurteilung erfolgt durch den Medizinischen Dienst des zuständigen Versorgungsamtes auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze samt GDS/GDB-Tabellen, siehe hierzu unter folgendem Link:
https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
In den folgenden Tabellen finden Sie eine Übersicht, welche Nachteilsausgleiche für welche Schädigungen in Betracht kommen:
Es ist aber nicht so, daß einzelne Schädigungen einfach aufaddiert werden, sondern es wird geprüft, ob ggf. Überschneidungen gegeben sind:
Siehe hierzu z.B. das folgende VDK-Video:
https://www.youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
Es ist übrigens keine schlechte Idee, sich vom VDK zu den Erfogsaussichten beraten und ggf. bei der Beantragung helfen zu lassen:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Bei der Neurodermitis kommt es schon mal darauf an, wieviel Prozent der Haut betroffen sind. Dann kann man jaauch auf Kur ansuchen. Wenn dein Schwager will, kann ich ihm das Rezept für eine gute Creme geben, die er mal versuchen kann. Ist er denn medikamentös eingestellt und was sagt der behandelnde Arzt dazu? Ich denke mal, er wird einen medizinischen Grund für den Antrag brauchen.
Danke. Ich habe gesehen, wie er sich die ganze Zeit kratzt. Bin nicht oft bei ihm zu besuch. Ist schon länger her. War im Frühjahr. Wohnen unter anderem weit weg. Aber danke für den Hinweis.
Ich weis ja, wovon du redest, hab selbst damit zu tun ;)
Dankeschön :-)