Kann man ein Rezept nachträglich ausstellen lassen und bei der KK einreichen?
Ich habe total vergessen mir für meinen Osteopathischen Termin wegen meiner Rückeschmerzen ein rezept zu holen. Die Rechung ist nun da, das Rezept müsste ich mir nachträglich von meinem Hausarzt holen. Kann ich das nachträglich ausgestellte Rezept mit der Rechung die eine Woche vorher datiert ist bei meiner Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen?
3 Antworten
eher nicht, wenn es sich bei "Deiner Kasse" um eine gesetzliche KK handelt. Die ärztliche Anordnung muss vor der Inanspruchnahme erfolgen. Frag bei deiner Kasse nach, ob sie überhaupt Ostempathie beanspruchen. Wenn ja, handelt es sich um eine Satzungsleistung, also eine freiwillige Sache. Damit ist das gesamte Procedere allein von der Kasse festgesetzt.
Erstens ist die nachträgliche Ausstellung eines Rezepts nicht möglich. Zweitens "holt" man sich kein Rezept, sondern der Arzt verordnet etwas, wenn er dies für erforderlich hält.
Viele Ärzte machen diesen Werbe-Humbug der Kassen mit der Osteopathie sowieso nicht mehr mit, denn die Kassen verschleudern damit pro Jahr ca. 300 Mio € Versichertenbeiträge.
Das musst du mit deinem Arzt besprechen, wenn der es nicht rückdatiert, was er grundsätzlich nicht darf, dann musst du mit deiner Krankenkasse sprechen, vlt. akzeptieren sie es auch so.