Sohn war 2 monate ohne Arbeit, nun will AOK 1500 euro von ihm. Ist das normal?
6 Antworten
da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, also man nicht unversichert sein darf, ist die Krankenkasse dazu verpflichtet für Versicherungslücken eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung herzustellen. diese ist vom Versicherten, also deinem Sohn selbst zu bezahlen. egal ob der Einkommen hat oder nicht. für diese Versicherung bedarf es keiner Zustimmung des Versicherten. dies ist von Amtwegen per Gesetz verpflichtend.
normalerweise kostet ein Mindest-Monatsbeitrag ca. 170 Euro. diese Beitragshöhe wird dem Versicherten auch mitgeteilt bei der Zwangseinstufung. Zeitgleich wird dem Versicherten neben den Beitragsbescheid auch eine Einkommensanfrage zugeschickt, die er Ausfüllen und zurückschicken muss.
wenn er kein Einkommen hat, dann muss er das so auch in den Fragebogen schreiben. dieser Fragebogen ist notwendig für die Mindesteinstufung. wird dieser Fragebogen nicht an die Kasse geschickt, dann ist die Kasse von gesetzeswegen dazu verpflichtet den Höchstbeitrag anzusetzen - und der liegt bei ca. 700 Euro pro Monat.
bis dieser Höchstbeitrag gefordert wird, sind schon einige Anschreiben an den Versicherten ins Land gegangen. wenn er dann einfach nicht reagiert bzw. es ignoriert, muss er mit den Konsequenzen leben. und das ist eben der Höchstbeitrag.
ich gehe mal davon aus, dass er seine Post ignoriert hat...
Ich gehe davon aus er hat kein Arbeitslosengeld beantragt oder hat keinen Anspruch.
Dann gilt: Wenn seine Beschäftigung geendet hat wird er automatisch freiwillig weiterversichert und der Beitrag beträgt hierbei grundsätzlich etwas mehr als 700 Euro. Also kommt das mit den 1500 Euro schon hin.
Aber: Der Beitrag von etwas mehr als 700 Euro wird auf ca. 170 Euro gesenkt, wenn dein Sohn der Krankenkasse nachweißt, dass er keine oder nur sehr geringe Einnahmen hat. Um das nachzuweisen ist i.d.R. nur ein Fragebogen auszufüllen den er von der Krankenkasse bekommen hat.
Wahrscheinlich hat er den Fragebogen nur nicht beantwortet.
Jetzt heißt es schnell Widerspruch einlegen und niedrigere Einnahmen nachweisen.
Wenn er keinen Fragebogen hat schickt einfach ein schreiben mit uns gebt folgende Sachen an:
Hat er Einnahmen?
Wenn ja Welche? (Nachweis beifügen z.B. Gehaltsnachweis, Zinsbescheinigung, Steuerbescheid)
Wenn nein wie bestreitet er den Lebensunterhalt? Zum Beispiel Ersparnisse. Und auch hinschreiben, dass er keine Einnahmen hat
Ist er verheiratet? Wenn ja wie ist der Ehegatte versichert. Falls er Privatversichert ist gebt noch an, was er verdient und schickt einen Nachweis mit z.B, eine Gehaltsbescheinigung.
Wie alt ist den dein Sohn? Wenn er unter 23 ist ist ggf. eine Familienversicherung möglich. Diese wäre beitragsfrei.
Es ist schwierig, solche Fragen pauschal zu beantworten.
Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit, gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Beachte aber bitte, dass die Beiträge trotz eines Widerspruchs sofort fällig sind und hohe Säumniszuschläge anfallen, wenn du das Geld nicht entrichtest.
Sollte der Widerspruch erfolg haben, wird dir das Geld zurückerstattet.
Ja wenn er sich nicht arbeitslos gemeldet hat wurde auch keine Krankenversicherung für die Zeit bezahlt.
Dass mußt du mit der Versicherung klären.
Ja, In Deutschland muss man Krankenversichert sein. Wenn dein Sohn zu Bequem war sich Arbeitslos zu melden, muss er das selber zahlen.
Aber gleich soooo viel