Steigbügelriemen unter dem Sattelblatt? Vorteil für den Reiter?
Ich verschnalle meine Steigbügelriemen am Dressursattel unter dem Sattelblatt und empfinde das als wesentlich angenehmer.
die FN äußert sich - auf Nachfrage per Email - folgendermassen zu dem Thema:
gemäß § 70 LPO muss der Steigbügelriemen frei von der Sturzfeder herabhängend sein. Das bedeutet, dass der Steigbügelriemen nicht unter dem Sattelblatt hergeführt werden darf.
Nun habe ich mit mehreren Sattlern und Reitern darüber diskutiert, .
Eigentlich sind sich alle einig: Durch das Führen des Steigbügelriemens unter dem Sattelblatt entsteht grundsätzlich kein Vorteil für den Reiter. (Evtl. Ruhigeres Bein) Da der Riemen ohnehin im grund genommen NICHt freihängend ist, da er durch die Oberschenkel fixiert wird, spielt es - nach Meinung der Sattler - keine Rolle, ob das Sattelblatt zusätzlich auf dem Riemen aufliegt oder nicht.
Das "Freihängend" beziehe sich mehr darauf, dass der Riemen nicht zusätzlich durch zum Beispiel eine Befestigung am Gurt oder ähnliches fixiert werde.
Einziger Nachteil ist meines Erachtens, dass evtl. die Sturzfeder nicht mehr so schnell aufgeht, wobei - sind wir mal ehrlich - die meisten eh entweder ständig aufgehen oder auch bei einem Sturz nicht funktionieren.
Was denkt ihr darüber? Ich habe auch auf Recherche im Internet keine klare Aussage dazu gefunden und bin mir auch nicht sicher, ob der Ansprechpartner bei der FN zu 100% meine Frage verstanden hat, oder sich der Einfachheit halber auf einen Paragraphen bezieht, der grundsätzlich anders zu verstehen ist.
Ist ein Steigbügelriemen nicht mehr freihängend, wenn er vom Sattelblatt bedeckt ist? Ist er aber freihängend wenn er vom Oberschenkel fixiert wird?
3 Antworten
Also bei mir ist der Steigbügelriemen auch unter dem Sattelblatt und es gab noch nie Probleme deswegen. Du musst dich auf den Turnieren doch nur umschauen, da haben auch 50 % den Riemen unter dem Sattelblatt laufen.
Das der Riemen vom Sattelblatt fixiert wird, finde ich nicht.
Danke für die Antwort.
Das trifft am Ehesten meine Ansicht.
Viele Sattelhersteller werden ja sogar damit dass man den Riemen unter dem Sattelblatt führen kann und es gibt auch Riemen die nur dafür gedacht sind.
Habe bei der FN nochmal nachgehakt, ob sie sich mit der Auslegung des Paragraphen sicher sind, oder nur ein einzelner Mitarbeiter diese Regel so auslegt. Warte aber noch auf die Antwort.....
Denke das betrifft mehr Reiter, die sich einfach noch nicht damit beschäftigt haben, ob das gegen die LPO verstößt.
Hallo,
ich würde es einfach so machen,wie die FN es will. Stell dir mal vor,du bist auf einem Turnier und du hast eigentlich gewonnen,wirst aber desshalb disqualifiziert. Das wäre zwar unfair aber sie haben dich ja vorgewarnt. Die Sturzfeder löst sich dann schlechter,das stimmt,und desshalb ist es auch eine Behinderung und eine Gefährdung für dich und dein Pferd. Wenn sie sich garnicht löst im Falle eines Falles solltest du mal mit deinem Sattler reden. Die von meinem Pflgegepferd löst sich wenn ich drin hängen bleibe,aber nicht,wenn ich daran nur ziehe. Also ist sie perfekt eingestellt. Es kann sein,dass wenn sie sich nicht löst,dass sich daran etwas verharkt hat.
LG
Ich denke schon. Dein Oberschenkel kann ja schließlich auch wackeln,schwingen usw. Durch das Sattelblatt wird der Riemen ja quasi festgehalten.
LG
Hey,
die FN bestimmt alles zur Reiterei... Da wirst du als einziger nichts ändern können.
In der Freizeit kannst du natürlich so reiten wie du willst (wenn es pferdegerecht ist) aber auf Turnieren solltest du wie es die FN vorsieht reiten.
Lg Knuddeel und schöne Pfingsten noch ☺
Danke, das ist mir durchaus bewußt.
Die Frage zielte eher darauf ab, ob die Auslegung eines einzelnen FN-Mitglieds, was freihängend oder eben nicht betrifft, nachvollziehbar ist oder nicht.
Ich frage mich aber ob der FN-Mitarbeiter den Paragraphen überhaupt richtig auslegt. Meine Frage war eher ob eine Riemen unter dem Sattelblatt mehr fixiert ist als nur durch den Oberschenkel.
Danke trotzdem