Taucht mein Autounfall im Führungszeugnis auf?
Hallo liebe Leute!
Leider hatte ich letztes Jahr ein Autounfall, bei dem eine Fahrradfahrerin leider verletzt wurde. Das Strafverfahren gegen mich wurde eingestellt, da ich mich nachhaltig um die gute Dame gekümmert habe (es war mir einfach wichtig das zu tun) und sie auf der falschen Straßenseite gefahren war. Beim Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße ist das leider dann passiert... Nun muss ich wohl ein Führungszeugnis demnächst vorlegen und frage mich, ob Derartiges darin auftaucht.
Natürlich habe ich gegoogled und mir scheint, als wäre dem nicht so, doch ich dachte ich frage besser nach.
Vielen herzlichen Dank
Hokaido
5 Antworten
Wenn du eine Strafe von 90 Tagessätzen erhalten hättest, wäre das relevant fü des Führungszeugnis
Kommt auch immer darauf an, wofür das Zeugnis vorgelegt wird. Nicht immer ist ein Eintrag hinderlich.
Hallo Hokaido,
die kurze knappe Antwort lautet:
Nein, im Führungszeugnis erfolgt bezüglich des eingestellten Verfahrens kein Eintrag und das Führungszeugnis wird so aussehen: Siehe Link:
http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg
Die Lange Antwort lautet:
Das Führungszeugnis enthält Auszugsweise Einträge die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Was im BZR eingetragen wird, steht im folgenden Paragraphen:
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§ 3 BZRG - Inhalt des Registers
In das Register werden eingetragen
- strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),
- weggefallen
- Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
- Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),
- gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
- nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).
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Da das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde, trifft keiner der 6 Punkte zu, so dass die Tat nicht im Bundeszentralregister steht und somit ein Eintrag im Führungszeugnis ausgeschlossen ist.
Im Bezug auf Deine Frage irrelevant, da wie angeführt kein Eintrag im BZR erfolgte, aber dennoch als Hintergrundwissen interessant ist, das nicht alles was im BZR eingetragen ist, auch im Führungszeugnis auftaucht.
Welche Eintragungen im BZR auch im Führungszeugnis eingetragen werden und vor allem, welche Eintragungen des BZR eben nicht im Führungszeugnis eingetragen werden kannst Du den Text im folgendem Link entnehmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, steht es nicht drin... in Führungszeugnissen stehen nur Taten, für die du rechtskräftig verurteilt wurdest.
Nein, taucht nicht auf