Termin beim Zahnarzt verpasst muss ich zahlen?
Hallo zusammen,
ich habe einen Termin, welchen ich mündlich mit der Zahnarztpraxis vereinbart habe, leider verpasst. (Verschlafen)
Es sollte eine Initialkaries behandelt werden.
Habe auch gleich in der Praxis angerufen und denen den Fall geschildert und einen Ersatztermin vereinbart. Jedoch hat die Sprechstundenhilfe am Telefon noch nichts von Kosten gesagt.
Kann es nun sein, dass trotzdem eine Ausfallgebühr fällig wird?
Und wenn ja, was kann das kosten?
5 Antworten
Das ist von Arzt zu Arzt verschieden.
Aber wenn du schon angerufen hast und einen Ersatztermin vereinbart hast, dann glaube ich nicht . dass da noch was nach kommt.
Ja, es kann passieren das dir der ZA das in Rechnung stellt. In der Zeit hätte er ja andere Patienten behandeln können.
Das BGB.
Der Arzt kann zwar keine Rechnung nach GOÄ stellen, weil er weder eine ärztliche Leistung erbracht hat noch die GOÄ eine Ziffer für nicht eingehaltene Termine enthält. Er kann aber vereinfacht gesagt ein "Ausfallhonorar" in Rechnung stellen, für seine Zeit.
Theoretisch steht es dem Patienten frei, dem Arzt nachzuweisen, daß er keinen Ausfall gehabt hat, weil er einen anderen Patienten in dieser Zeit behandelt hat, praktisch ist das aber kaum machbar.
Nein, da darf normalerweise nichts abgerechnet werden.
Dennoch gebietet es natürlich die Höflichkeit an solche Termine zu denken oder sie notfalls möglichst frühzeitig abzusagen.
Es gibt Praxen, die sowas in Rechnung stellen. Die Zulässigkeit ist aber umstritten. Gerichte haben in solchen Fällen vollkommen unterschiedlich entscheiden.
Es gibt Praxen die machen das, zahlen würde ich es aber nicht.
Ich meine der Zahnarzt erstattet mir ja auch nix wenn wir um 15 Uhr einen Termin haben, ich pünktlich da bin und er mich trotzdem eine Stunde im Wartezimmer warten lässt, bzw wenn der Arzt den Termin kurzfristig absagt.
Er müsste dann wahrscheinlich auf Schadensersatz klagen. Eher unwahrscheinlich