toilettenverstopfung durch ablagerungen.wer zahlt rohrreinigernotdienst?
wegen einer verstopfung wurde ein notdienst gerufen.dieser beseitigte sie und schrieb auf die rechnung,dass die toilette zu 80% mit ablagerungen zu ist und er eine neue toilette empfiehlt.vermieter weigert sich die rechnung zu übernehmen.er meint,dass es nicht sein kann,dass eine toilette nach kurzer zeit (haha,16 jahre alt) so zu ist. wir wohnten zu dem zeitpunkt erst 4 monate in der wohnung und können somit auch die ablagerungen nicht verursacht haben.da muss doch der vermieter zahlen,oder?!
6 Antworten
Insofern hier tatsächlich ein echter Notfall (Verstopfung) vorlag und die Sache sich am Wochende oder nach Feierabend zutrug, konnte der Vermieter nicht zuvor um Abstellung gebeten werden. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich zahlungspflichtig. In der Regel wäre zunächst dem Vermieter Gelegenheit einzuräumen, selbst den Auftrag auszulösen, d. h., eine Firma zu beauftragen. Nach Feierabend wäre das Ergebnis kostenmäßig nicht anders gewesen. Für die Ablagerungen kann man nicht euch als Mieter haftbar machen. Macht nunmehr eine schriftliche Mangelanzeige (mit dem Hinweis, dass sich das Problem jederzeit wiederholen kann), setzt eine Frist (7 Werktage) und kündigt gleich mit an, dass ihr bei fruchtlosem Fristablauf selbst die Beauftragung vornehmen und die Kosten mit der Miete verrechnen werdet.
Den Rohrreinigungsdienst zahlt, der der ihn gerufen hat. Natürlich kannst du dich jetzt mit dem Vermieter auseinander setzen. Wenn irgendwelche Fremdkörper in die Toilette geworfen wurden, kann der Vermieter behaupten, dass diese von euch sind. Kalkablagerungen oder sondige "natürlichen" aus 16 Jahren gehen natürlich zu Lasten des Hauseigentümers.
sowas sollte dann der Vermieter zahlen, ja! Notfalls musst du zu Anwalt oder mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Ich hätte die Rechnung/Auftrag vom Handwerker nicht unterschrieben. Wer hat denn eigendlich die Firma beauftrag?
Der Vermieter muss in diesem Fall die Rechnung übernehmen. Zu hoffen ist allerdings, dass ihr ihn vor dem Auftrag benachrichtigt habt. Sonst kann sich der VM darauf berufen, er habe keinen Auftrag erteilt.
Lasst euch in dem Fall dann in einem Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten. Trotzdem dann einfach von der Miete anziehen ist dann nicht möglich.
den notdienst haben wir selber gerufen.es war mitten in der nacht.da kann man ja nicht einfach mal beim vermieter durchklingeln.und warten kann sowas ja auch nicht.