Trotz Auskunftssperre bei Einwohnerneldeamt die Meldeadresse herausfinden über Bank, Krankenkasse, Finanzamt und Co?
Durch eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt kann niemand die Meldeadresse einer Person erfahren, selbst nicht das Jobcenter wenn die eine Anfrage stellen. Aber das Jobcenter kann ja auch einen Datenabgleich mit der Bank, dem Finanzamt und der Krankenkasse machen. Dort erfragen sie zwar nicht direkt die Meldeadresse, aber die Meldeadresse ist ja trotzdem bei Bank, Finanzamt und Krankenkasse hinterlegt. Kann das Jobcenter dann über diese Stellen indirekt an die Meldeadresse gelangen weil diese ja auf den Dokumenten steht die das Jobcenter anfragt?
6 Antworten
Das Jobcenter kann auch direkt beim Einwohnermeldeamt die Anschrift erfahren. Es gibt Gründe, bspw. die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durch Behörden, welche die Auskunftssperre "durchbrechen" können. Die Auskunftssperre ist eher zur Abwehr von Anfragen privater Unternehmen und Privatpersonen gedacht.
Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, aber als ich das letzte mal beruflich (behörlich) Anfragen ans EMA gemacht habe, war auch eine Auskunftssperre nie ein Hindernis
Durch eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt kann niemand die Meldeadresse einer Person erfahren
Das wage ich zu bezweifeln.
Diese Aussage ist nur halb korrekt denn, privat Personen oder private unternehmen können nicht an deine Adresse gelangen jedoch können jederzeit Behörden deine Adresse erfragen und diese würden sie dann auch bekommen.
Umgangssprachlich niemand. Aber bitte beantworte die Frage.
Eine Auskunftssperre gilt nicht für Behörden, sondern für ganz bestimmte Zwecke. Behörden müssen ihre Arbeit tun können, also gilt diese Auskunftssperre nicht für sie.
Das siehst du auch direkt auf dem Antragsformular. Da steht, gegen welche Empfänger von Auskunft diese Übermittlungssperre überhaupt gültig ist:
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Absatz 3 BMG),
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 50 Absatz 5 BMG),
- Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG)
- Adressbuchverlage, zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 50 Absatz 5 BMG)
Das wars. Mehr kannst du gar nicht verbieten.
Können die.
Die Auskunftssperre betrifft sicher nur Privatpersonen, oder Firmen. Die Ermittlungsbehörden werden davon nicht betroffen sein.
Das Jobcenter ist aber keine Ermittlungsbehörde. Machen die denn bei allen und Kunden regelmäßig einen Datenabgleich?
Wohl eher nicht, weil die auch mehr oder weniger Personalprobleme haben.
Man muss ja bei Neuantrag Mietvertrag und Meldebescheinigung vorlegen. Wozu soll dann ein Abgleich erfolgen?
Falsch, das wird jedes halbe Jahr ganz automatisch gemacht durch die EDV !
Alsooooo ich arbeite bei einer Behörde und wenn ich so eine Anfrage bei anderen Behörden stelle (Amtshilfeersuchen Auskunft aus dem Melderegister) dann bekomme ich immer die Antwort ob mit oder ohne Auskunftssperre. Ich arbeite im Steueramt. Jedoch bekomme ich einen Hinweis über die Sperre! Gibt es einen besonderen Grund dass die Antwort eine weitere Frage oder Konsequenz aufruft?
Ich muss aufgrund massivsten Stalking bzw. Bedrohung schnellstens meine Meldeadresse ändern. Diesbezüglich möchte ich eine Auskunftssperre einrichten. Und da wäre es sinnvoll, wenn wirklich keine Stelle wie Jobcenter o.ä. diese neue Meldeadresse erfährt. Andere notwendige Daten wie Finanzen, Versicherungsbeiträge etc. können ja die Stellen erfahren, aber eben nur nicht die neue Meldeadresse.
Ok, also dann würde ich an deiner Stelle in dem Antrag (gibt eigentlich immer ein Feld in dem du generell die Sperre begründen musst) zusätzlich hinschreiben, dass du der Übermittlung an das Jobcenter/AfA ausdrücklich widersprichst und darum bittest dich bei Anfragen zu kontaktieren! Es ist nämlich dann so, dass die dich dann erst anschreiben vom Einwohnermeldeamt von wegen "Blabla wollte eine Auskunft, bitte sagen Sie uns wie wir damit verfahren sollen..." Wenn du natürlich Leistungen von der Stelle beziehst, musst Du denen trotz allem deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort mitteilen.
Noch was...wenn du nicht gerade vom Jobcenter selbst gestalkt wirst, dann solltest Du denen einfach einen Brief schreiben, indem du Ihnen deine neue Meldeadresse mitteilst und auf die Auskunftssperre hinweist... Das sind ja auch keine Unmenschen, dann wissen die wenigsten bescheid
Als ich das letzte mal innerhalb der Stadt umgezogen bin konnte nicht mal die eigene Mitarbeiterin des Bürgeramts auf meine Daten zugreifen.