Darf das Jobcenter meine Krankenversicherung abmelden?
Hallo erstmal, vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben von der AOK erhalten, dass ich ab dem 17.01.2017 bei der AOK abgemeldet bin. Ich bin 17Jahre alt und besuche noch die Schule. Daher bin ich über meinen Vater(geschieden), bei der Familenversicherung eingetragen. Natürlich habe ich sofort angerufen und gefragt wie das überhaupt passieren kann. Die Dame am Telefon erzählte mir, dass das Jobcenter mich bei der Krankenkasse abgemeldet hat und hat es sofort in die Wege geleitet das man mich wieder ins Register einträgt. Da stelle ich mir jedoch die Frage darf das Jobcenter mich überhaupt von der Krankenversicherung abmelden? Weder ich noch mein Vater haben seit den letzten Jahren etwas mit dem Jobcenter zu tun.
3 Antworten
das Jobcenter darf und muss abmelden sobald keine Leistungen mehr vom Jobcenter bezogen werden.
da Hartz4-beziehende Kinder ab 15 Jahre seit 2016 nicht mehr familienversichert werden dürfen, wurden sie alle automatisch auf eine eigene Mitgliedschaft umgestellt.
meldet das Jobcenter nun ab, ist der Versicherungsschutz erstmal ungeklärt.
ja es besteht dann natürlich ein Anspruch auf Familienversicherung über Mutter oder Vater, aber das geht nicht automatisch. das muss extra beantragt werden.
Wenn du keine Leistung erhältst, bist du auch nicht krankenversichert. Dann musst du den Beitrag selbst bezahlen (Mindestbeitrag ca 170,00 €).
Üblicherweise ist man mit 17 Jahren als Schüler familienversichert und muss nichts selbst bezahlen.
Eigentlich nicht, mußt Du normaler Weiße selber machen