Wie werde "wieder" ich versichert?
Guten Morgen Forum,
ich bin 26 Jahre und habe letzten Monat meine Umschulung erfolgreich abgeschlossen. Dazu hatte ich mich vorab drei Monate vorher arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, zudem einen Antrag am Arbeitsamt für Arbeitslosengeld beantragt. In dieser Zeit(- bis heute auch) habe ich von meiner AA-Beraterin des Arbeitsamtes Stellenangebote bekommen. Vor drei Wochen auch eine Stelle zugewiesen bekomme für eine Probearbeit (mit evtl. folgener Anstellung) in der ich bei einem Arbeitgeber drei Wochen Probe arbeiten soll. Nach zwei Wochen sollte ich (laut AA-Beraterin) vom Unternehmen eine Mitteilung erhalten ob Dieser mich einstellt. Am Freitag erhielt ich die Aussage das er am Montag es noch einmal mit den Kollegen besprechen möchten. Leider habe ich am Samstag vom Arbeitsamt einen "ABLEHNUNGSBESCHEID" erhalten, den ich am 29. Juni 2019 gestellt hatte, da mein Anspruch erschöpt sei. Das ist für mich jetzt nicht das Problem sondern die folgen wie ich jetzt weiter handeln soll, denn in dem Bescheid steht, dass ich jetzt auch nicht mehr:
1. Kranken- und Pflegeversichert bin.
Desweiteren das ich:
2. ALG II beantragen sollte.
Bei dieser Sache ist es aber so,dass ich in der Zeit der Umschulung im Internat war und somit etwas gespart habe, da ich dachte wenn ich fertig bin, (da ich z.Z. bei meiner Oma wohne)jetzt ausziehen könnte und Geld für meine eigene Wohnungseinrichtung hätte. Hier habe ich jetzt gehört, dass ich erst mein Einkommen aufbrauchen müßte.
3. mich Arbeitslos melden.
Was ich eigentlich schon getan habe da ich in der Maßnahme bin.
Meine Frage ist zudem wie ich mich Morgen verhalten soll.
Zuerst zum JobCenter ALG II beantragen, zum Arbeitgeber fahren und erst auf das Ergebnis warten oder zuerst zur Krankenkasse und das mit dem Versichrungsschutz klären da ich laut des Schreibens des Arbeitsamtes nicht mehr Kranken- und Pflegeversichert bin.
Würde mich freuen wenn ihr mir etwas weiterhelfen könntet.
Habe das Schreiben einmal
eingefügt.
Ich Grüße euch aus Dorsten(NRW) und wünsche euch einen schönen und sonnigen Sonntag
Gruß Dennis
5 Antworten
Zunächst das Wichtigste: Du bist auf jeden Fall versichert.
Nur ist deine Pflichtversicherung durch den Bezug von ALG I mit der Beendigung des Leistungsbezuges beendet.
Nun ist zu klären, auf welcher Grundlage du versichert werden musst:
- Pflichtversicherung als Beschäftigter über deinen Arbeitgeber nach § 5 (1) 1.
- über das Jobcenter im Falle von ALG II - Bezug nach § 5 (1) 2a. oder
- über eine freiwillige Versicherung nach § 188 SGB V
letztere schießt sich automatisch an (obligatorische Anschlussversicherung), wenn nicht innerhalb eines Monats eine vorrangige Pflichtversicherung eintritt.
Du musst also am Montag mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob eine Einstellung erfolgt. Falls nicht, beantrage ALG II. Dann teilst du das der Krankenkasse mit. Diese wartet die Anmeldung vom AG oder Jobcenter ab.
Kommt von beiden nichts, bekommst du eine Einkommensanfrage und wirst rückwirkend freiwillig versichert. Da du kein Einkommen hast, musst du mit ca. 190 € Beitrag rechnen.
Über das Jobcenter. Allerdings längstens rückwirkend ab deinem ALG-Antrag. Dabei musst du dich auf die Wiederholte Antragstellung gemäß § 28 SGB X berufen. Fristen unbedingt beachten!
das Jobcenter zahlt rückwirkend auf den ersten des Monats in dem der Antrag gestellt wurde .... (also in diesem Fall rückwirkend auf den 1. Juli), sofern eine Bedürftigkeit vorliegt
FS kan daher abwarten was der Arbeitgeber morgen sagt und dann den Antrag stellen
Ja, das ist spezialgesetzlich so geregelt. Allerdings gilt auch für das Jobcenter das SGB X. Und nach dem müssen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch weiter zurück rückwirkend zahlen. Deshalb habe ich geschrieben, er soll sich auf § 28 SGB X berufen. Das Jobcenter hat in der Eingangszone und der Leiste leider zu wenige Mitarbeiter mit Ahnung von Verwaltungsrecht.
selbst keine Ahnung aber anderen etwas vorwerfen ...
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/37.htm.html
§ 37 SGB II Antragserfordernis(1) 1Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. 2Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen.(2) 1Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. 2Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück. 3Der Antrag auf Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 7 wirkt, soweit daneben andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums nach § 41 Absatz 3 zurück.
.. und das weiß jeder im Jobcenter ....
Hallo,
es besteht auf jeden Fall eine Absicherung über die Krankenkasse. Es ist nur unklar in welcher Form. Die Agentur für Arbeit hat die Beitragszahlung an die Krankenkasse eingestellt.
Falls kein Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bewilligt wird, wird die Krankenkasse sich wegen der offenen Beiträge melden (ca. 190 Euro monatlich). Bei einer Lücke zwischen Alg und Alg II von maximal 1 Monat kann die Krankenkasse unter Umständen für diese Lücke auf die Beiträge verzichten (§19 SGB V).
Morgen den Arbeitgeber kontaktieren und dann ggf. beim Jobcenter Alg III beantragen. Danach die Krankenkasse über den aktuellen Stand informieren. Meist wartet die Krankenkasse dann auf die Entscheidung des Jobcenters.
Wenn man jemand anders schädfigt, ist es eine Frage der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung. Das fällt nicht in die Sozialversicherung.
Gruß
RHW
Hallo RHW,
was verstehe ich unter:"kontaktieren?". Sollte ich nicht besser morgen früh zu Arbeit fahren und persönlich klären oder ist damit telefonisch kontaktieren gemeint?. Habe bedenken das er evtl. denkt, wenn er heute nicht kommt braucht er auch nicht wiederkommen.
Zudem könnten Sie mir den Satz:"Wenn man jemand anders schädfigt, ist es eine Frage der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung. Das fällt nicht in die Sozialversicherung." genauer erklären.
Gruß aus Dorsten
Dennis
Hallo,
mit "kontaktieren" habe ich hier den falschen Begriff gewählt. Morgen am besten zum Arbeitgeber fahren.
Meine beiden oben zitierten Sätze bitre streichen. Sie passen hier nicht hin. Ich hatte beim Schreiben eine Aussage eines anderen Fragestellers im Kopf.
Entschuldigung, wenn ich Verwirrung gestiftet haben sollte!
Gruß
RHW
Morgen zum Arbeitgeber - warten was er sagt, wirst Du eingestellt ist alles ok
wenn nicht umgehend zum Jobcenter einen Antrag stellen
Hallo frodobeutin100, ich habe doch jetzt einen Abelehnungsbescheid bekommen. Kann und darf ich den eigentlich noch dort hin und bin ich auf dem Weg Morgen früh eigentlich versichert. Zudem was ist, wenn ich jetzt einen Unfall baue und (wir wollen es nicht hoffen) jemanden auf dem Weg dort schädige. Laut dem Schreiben bin ich doch nicht mehr bei denen Versichert!.
Gruß Dennis
wenn Du jemanden schädigst, bist Du ohnehin selbst verantwortlich = Haftpflicht - die hast Du so oder so unabhängig von einer Krankenversicherung
im übrigen muss Dich der Arbeitgeber auch in der "Probearbeit" zur Krankenversicherung anmelden (und Dich auch bezahlen)
Danke, aber (ich weiss ABER ist ein dummes Wort) er muss mich also wenn ich morgen früh wieder hinfahre bezahlen/versichern. Ich habe irgendwie das Gefühl das ich in eine Falle getappt bin wo Arbeiter zwei/drei Wochen umsonst arbeiten sollen und dann gegen einen Neuen ausgetauscht werden usw usw usw:-)!
Gruß Dennis
Alg 2 Antrag stellen, da gibst Du dein Erspartes an.
Ein wenig darfst Du ja haben. Es gibt Freibeträge.
Und dann bist Du auch weiterhin versichert.
Im Übrigen auch bereits jetzt noch!
Hallo alarm67, das werde ich alleine da durch tun, da ich wenn ich es richtig erklärt bekommen habe, die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate abgeben muss. Es würde ja komisch aussehen wenn ich jetzt 10000€ abholen würde. Eines ärgert mich doch bei dieser Sache. Ich fahre z.Z. mit dem Bus und hätte mir gerne eine Auto gekauft um Mobil zu sein, da ich im Internat kaum eines brauchte. Jetzt kann ich das wohl auch vergessen.
Hallo TreudoofeTomate, also du würdest sagen sofort zum JobCenter und nicht erst das Ergebnis des Chef's abwarten?. Ich habe Angst das ich einen Fehler machen würde wenn er mich doch Morgen einstellen würde.
Gruß Dennis