Übernimmt die DBV (deutsche Beamtenversicherung) Augenlaseroperationen?
Falls ja, unter welchen Bedingungen? Habt ihr schon Erfahrungen? Oder wird eventuell ein Teil bezahlt?
4 Antworten
Soweit mir bekannt ist gab es da vor einiger Zeit ein Grundsatzurteil:
BGH, IV. Zivilsenat, Urteil vom 28.03.2017Zusammenfassung: Fehlsichtigkeit ist eine Krankheit, deren Behandlung von der PKV gezahlt werden muss.
Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil vom 28.03.2017, dass eine Kurzsichtigkeit in Höhe von -3 und -2,75 Dioptrien eine Krankheit darstellt und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine private Krankenversicherung die Kosten einer Augenlaser-Behandlung übernehmen muss. Die Notwendigkeit einer Heilbehandlung dürfe nicht allein dadurch verneint werden, weil Brillen und Kontaktlinsen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit üblich seien. Demnach ist das Tragen einer Sehhilfe keine Heilbehandlung. Der Bundesgerichtshof verweist damit den Rechtsstreit zwischen einer Patientin, die Kosten in Höhe von 3.500 Euro für ihre LASIK von der PKV erstattet bekommen möchte und in erster Instanz gescheitert war, an das Landgericht Heidelberg zurück.
Ergo dürfte das auch auf deinen Fall zutreffen!
Da musst du in den Versicherungsbedingungen nachsehen, das macht jeder Versicherung anders.
Oft ist es so, dass ab hoher Fehlsichtigkeit gelasert werden kann, ab etwa 6 dptr. Die Versicherung spart sich damit auch lebenslang Brillengläser zu bezahlen (alle 2 Jahre ist das üblich).
In den Versicherungsbedingungen findest du dazu keinen Hinweis!
Wenn die Augen aus ärztlicher Sicht gelasert werden müssen, dann zahlt die DBV. Nur kosmetische Gründe, dann nein.
@quartzblock,
um dir deine Frage beantworten zu können, benötige ich den Tarif auf den du dich beziehst.
Gruß Apolon
Kannst du mir verraten, was Augen-Lasern aus kosmetischer Sicht deiner Meinung nach ist?