Bezahlt jobcenter krankenhausaufenthalt?

7 Antworten

Wende Dich damit an Deine Krankenkasse. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun.

Nein, musst du selber zahlen !

Auch ein ALG - 2 Empfänger muss seinen jährlichen Eigenanteil an seine KK - zahlen, wenn man keine chronische Erkrankung hat, dann sind das 2 %, sonst 1 % vom jährlichen Bruttoeinkommen bzw. Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

2020 lag dieser Regelbedarf für z.B. einen Single bei 432 € x 12 Monate = 5184 €, würde also bei 1 % = 51,84 € und bei 2 % = 103,68 € Eigenanteil machen.

Für 2021 wären es dann bei 446 € Regelbedarf entweder 53,52 € oder 107,04 € Eigenanteil und der muss dann erst einmal gezahlt werden.

Dann kann es auf Antrag und Nachweis der bereits gezahlten Beträge eine Befreiung geben, man könnte auch eine Vorleistung zahlen und würde dann diese Befreiung gleich fürs ganze Jahr erhalten.

Wenn du also dieses Jahr nur ALG - 2 und keine anderes Einkommen hattest und noch nichts für z.B. Medikamente zuzahlen musstest, dann musst du zumindest deinen Eigenanteil fürs Jahr 2020 an deine KK - zahlen, zu viel gezahltes würde man dann erstattet bekommen.

Hartz 4 Empfänger müssen bis zu 98,16 pro Jahr Zuzahlungen für das Krankenhaus aus ihrem Regelsatz bestreiten. Was darüber hinausgeht, übernimmt das Jobcenter. Das gilt auch für Rezepte, häusliche Pflege, Hilfsmittel oder eine Kur. Die Zuzahlungsbefreiung muss beim Jobcenter beantragt werden.
Hartz 4, stationär im Krankenhaus, keine Kürzung
https://www.datentransfer24.de › ALG2-34
Woher ich das weiß:Recherche
gerd1011  27.12.2020, 16:27

für das Jahr 2020 sind wir bei 103,68 €. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung die Hälfte, also 51,84 €

Ab einer bestimmten Belastungsgrenze (2 % des jährlichen Bruttoeinkommens) kann man sich von den Zuzahlungen befreien lassen.

Bei dem normalen Regelsatz von 432€ liegt die Belastungsgrenze pro Jahr bei 103,68€. Ab dann kann man einen Antrag auf befreiung stellen (Vordrucke gibts online oder auf Anfrage bei der Krankenkasse) und bekommt dann zu viel gezahle zuzahlungen erstattet. Das Jobcenter zahlt nichts dazu weil bereits ein Teil für Gesundheitspflege im Regelsatz vorgesehen ist.

Der Hartz-IV Regelsatz darf während des aufenthaltes bei 28 Tagen übrigens nicht gekürzt werden. Die 103,68€ müsste man also berappen können.

Hallo,

beziehen Sie Harz4 ?

Ich glaube, dass Sie müssen die Unterlagen bei der Krankenkasse z.B. AOK abgeben und die sollten normalerweise die Kosten übernehmen. Denn die vom JobCenter geben nur (meine ich) für Unterhalts bzw. Essen, Trinken und die Miete. Es kommt, aber auch drauf an, ob es notwendig im Krankenhaus zu bleiben war oder Sie könnten z.B. die Medikamente sich mit nehmen bzw. kaufen und dann könnten Sie nach Hause gehen oder Sie wollten so zu sagen Freiwillig dort bleiben. Am Besten wäre es, wenn Sie morgen bei der JobCenter natürlich nachfragen, weil die Mitarbeiter kennen sich besser aus, aber das sollten Sie schnell möglich machen und am Besten bis zu 3 Tage, weil, wenn sie das tatsächlich übernehmen, dann es kann sein, dass das dauert ein bisschen. 🤔👍😉

Ich Wünsche Ihnen gute Besserung und frohe Weihnachten ! 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung