Bezahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten?
Hallo Community.
Ich werde demnächst den Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik antreten. Allerdings muss ich an Wochenenden nachhause. Der Reiseweg beträgt knapp 300km.
Übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten? Falls ja, welchen Antrag muss ich stellen und wie lange dauert dessen Bearbeitung?
6 Antworten
Fahrkosten sind bei Unterbrechung einer stationären Krankenhausbehandlung nur bei medizinischer Indikation zu übernehmen. Eine Zuzahlung fällt dann nicht an. Die Beurlaubungen sind bei der Krankenkasse zu beantragen.
Dagegen sind normale Heimfahrten (z.B. am Wochenende, die der allgemeinen Lebensführung zuzuschreiben sind) nicht von der Krankenkasse zu finanzieren.
Besonderheiten bei akut-stationärer, psychiatrischer Behandlung: Bei psychiatrischen Erkrankungen von Erwachsenen, Kindern oder Jugendlichen sind die Fahrkosten bei einer Beurlaubung über den Pflegesatz gemäß Bundespflegesatzverordnung § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 abgedeckt. Die Fahrten sind in diesen Fällen als Teil des Therapiekonzeptes anzusehen. Dies betrifft zum Beispiel Patienten, die zu einer Belastungserprobung nach Hause fahren, oder Eltern, die in die Klinik ihres Kindes fahren, um an Eltern-Kind-Gesprächen teilzunehmen, oder auch Eltern, die ihr Kind am Wochenende (zur Belastungserprobung) nach Hause holen. Die Übernahme der Fahrkosten durch die Krankenkasse scheidet daher grds. aus.
Die Fahrkosten sind in diesen Fällen von der Klinik zu übernehmen bzw. zu erstatten.
Zur Erläuterung: Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BPflV sind "Drittleistungen" Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn sie unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. D.h. das ein Krankenhaus grds. alles das mit eigenen Mitteln sicherzustellen hat, was im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit (=Versorgungsauftrag) zur Versorgung der Patienten erforderlich ist. Hierzu gehören natürlich auch Nebenleistungen wie z.B. Fahrkosten. Somit sind Familienheimfahrten, die aus therapeutischen Gründen durchgeführt werden, mit dem zu zahlenden Pflegesatz abgegolten, und zwar unabhängig von den kalkulatorischen Inhalten des betr. Pflegesatzes im Einzelfall.
Bist Du sicher, daß Du an Wochenenden überhaupt "Ausgang" bekommst?
Wenn nicht, solltest Du zunächst mal mit der Klinik sprechen.
Falls ärztlicherseits keine Einwände bestehen, dürftest Du zwar heimfahren, aber derartige Reisen aus privaten Gründen wirst Du selbst bezahlen müssen.
Ja, ist von der Klinik vorgeschrieben.
Ich war selbst mal in der Klinik. Habe ausnahmsweise aufgrund meiner schlechten Verfassung ein Taxi zur Klinik bezahlt bekommen. Sonst mußte ich alle anderen Fahrten selbst bezahlen. Wüßte auch nicht weshalb die Krankenkasse dafür einspringen sollte.
...die Krankenkasse übernimmt nur 1 x die Kosten für Hin+Rückfahrt.
Eine Bahnfahrt wird als Berechnungsgrundlage genommen.
Alle sonstigen "Ausflüge" nach Hause ect. werden n i c h t bezahlt.
Normalerweise nicht.
Aber fragen kostet auf jeden Fall mal nix. Also frag die Krankenkasse doch einfach.