Übernimmt die Krankenkasse die OP bei grauem Star?
Vor 3 Tagen wurd bei mir mit 36 Jahren grauer Star auf dem rechten Auge diagnostiziert. Ausgelöst durch übermässige Einnahme von Antibiotika aufgrund einiger chronischer Beschwerden. Mit entsprechender Korrekur der Myopie an entsprechendem Auge wird nun durch den grauen Star nur noch eine Sehkraft von 60 % erreicht. Autofahren fast nicht mehr möglich bzw. bei Wert darunter nicht mehr erlaubt. Da mein linkes Auge von Geburt an nur 2,5 % Sehkraft besitzt, zähle ich als absoluter Risikopatient und muss in der Augenklinik am grauen Star operiert werden.
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (pronova BKK) die Kosten für Untersuchungen, OP und Einsatz einer monofokalen Intraokularlinse, die gleichzeitig auch meine Kurzsichtigkeit behebt?
Liebe Grüße, Roland!
4 Antworten
Natürlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Warum dies nicht der Fall sein sollte wüsste ich nicht. Die medizinische Indikation steht und nach deinen SChilderungen gibt es keinen Zweifel an der OP. Monofokale Linsen sind der Standard und diese werden natürlich individuell angepasst, auch das übernimmt im vollen Umfang die Krankenkasse...
Hallo Roland.
Du solltest mal bei der Krankenversicherung fragen. Normalerweise müssen sie für die Behandlungen und Operationen bezahlen. Medikamente musst du dir aber selber kaufen.
Die Behandlung des grauen Stars wird übernommen... eine OP aber nur, wenn nichts anderes mehr hilft. Ob der Einsatz einer monofokalen Intraokularlinse übernommen wird, kann selbst ich dir nicht sagen, denn alltäglich ist das nicht.
Ich würde das schlicht weg vorab mit deiner Kasse klären. Gut ist immer, wenn schon vorher der Arzt die medizinische Notwendigkeit festgestellt hat... dann ist die Wahrscheinlichkeit immer am Größten.
Sollte das Ganze abgelehnt werden, lass dir dies auf jeden Fall schriftlich geben mit der rechtlichen Begründung (also nach welchem Gesetz und Paragraphen entschieden wurde). Dies solltest Du selber oder besser durch einen Fachanwalt dann prüfen lassen. Ist die Ablehnung fehlerhaft, würde ich auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen und ggf. auch darauf Klagen (wenn es denn soweit kommt).
Hallo,
direkt mit der betreffenden Krankenkasse klären. Am besten Bescheinigung des behandelnden Arzte mit medizinischen Unterlagen einreichen (inkl. Kostenvoranschlag) und um eine schriftliche Antwort mit genauer Begründing bitten.
Bei Problemen mit der Krankenkassé kann ggf. diese Stelle helfen:
.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Vielleicht interessant:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/iq-wissenschaft-und-forschung/mensch/bakteriophagen102.html
Gruß
RHW