Überweisung für Email an Arzt?
Ich habe gerade eine Diskussion mit meiner Mutter.
Ich habe Anfang Oktober (neues Quartal) eine Frage an die Kinderarztpraxis gestellt per Mail, da coronabedingt das Telefon nicht besetzt ist. Es ging darum, ob ich eine Überweisung für meinen Sohn bekommen kann. Das hat sich aber inzwischen erledigt weil ich sie woanders her bekommen habe.
Und die Praxis hat mir geantwortet, dass ich erst einen Termin machen soll und man würde es mir dann ausstellen.
Meine Mutter (Privatpatient) sagt, das zählt als Beratung und ich muss die Karte einlesen lassen sonst bekomme ich eine Rechnung?
Die Überschrift ist falsch gewählt. Es geht darum ob er die Karte braucht dieses Quartal nur für die Antwort der Email.
6 Antworten
Bei Privatpatienten ist das eine Beratung und wird abgerechnet
Nur wenn der Arzt das Telefonat geführt hat. Die Frage hört sich aber danach an, dass dort nur an der Rezeption nachgefragt wurde. Außerdem scheint das betreffende Kind ja auch GKV-Patient zu sein.
Nein, das nennt sich "ausführliche Beratung"
Naja, anscheinend haben sie bisher noch nicht nach der Karte verlangt (was auch eine Frechheit wäre)
Schau mal in die Gebührenordnung:
https://www.derprivatpatient.de/glossar/geb%C3%BChrenordnung-f%C3%BCr-%C3%A4rzte-go%C3%A4
Und was soll er der GOÄ entnehmen?
Das nennt sich „ausführliche Beratung, auch fernmündlich“ und kostet EUR 10,30....
Nur, wenn der Arzt persönlich am Telefon war.
Wie lustig, du hast wohl noch nie eine Arztrechnung gesehen.
Das zählt nicht anders als wenn Du mit denen telefoniert hättest.
Dafür muß die Karte nicht eingelesen werden und es fallen keine Gebühren an.
Würdest Du den Termin aus,Aachen und wahrnehmen, dann ja. So nein.
Dabei handelt es sich nicht um eine Beratung des Arztes und somit muss dies weder ein PKV-Versicherter noch ein GKV-Versicherter zahlen.
Deine Mutter liegt falsch!
Ha ha ha... das war nur ein „wir sagen dir nix“... abrechnen können die nur, wenn der Arzt ihn ansieht.