Wie ist die rechtliche Lage? Schüler kippt im Unterricht um?

9 Antworten

Als mein nicht volljähriges Kind im Unterricht umgekippt ist, wurde der RTW gerufen und ich gleichzeitig informiert. Das finde ich ein korrektes Verfahren. Wenn der Betroffene wirklich nichts hat, soll er das einem Arzt versichern und nicht einem Lehrer, der es nicht beurteilen kann. wie soll der Lehrer beurteilen, ob derjenige entscheidungsfähig ist.

Linalein1999 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 22:09

Und bei einem volljährigen Schüler? Hast du da die gleiche Meinung?

Quaeror  03.12.2017, 22:23
@Linalein1999

Das ist im Prinzip das gleiche, ob sie mich gleichzeitig anrufen, während sie den RTW schon geholt haben.

Der Volljährige kann dann aus dem Krankenhaus abhauen oder den RTW auf eigene Verantwortung wegschicken, wenn er so klar ist. Erst dann ist der Lehrer m.E. aus der Verantwortung raus. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

Akka2323  04.12.2017, 15:23
@Quaeror

Wenn ein Volljähriger auf der Straße umkippt, wird auch der Rettungswagen gerufen. Wieso sollte das in der Schule anders sein?

Da der Patient volljährig ist, kann er das selbst entscheiden, soweit er wieder völlig klar ist. Der Lehrer muß gar nichts tun, sollte aber natürlich einem eventuellen Wunsch nach Hilfe (holen) auch nachkommen.

Dem Patienten ist zu raten, erstmal nicht alleine zu bleiben und sich baldmöglichst in ärztliche Behandlung zu begeben.

Quaeror  03.12.2017, 22:26

Wenn der Lehrer nichts tut, wäre das unterlassene Hilfeleistung. §323c StGB

SailorRipley  04.12.2017, 07:05
@Quaeror

Schön gegoogelt! Auch die ganze Antwort dieser, aus rechtlichen und gesundheitlichen Aspekten bestehenden, Frage gelesen?

Das entscheidet die umgekippte Person, wenn Sie das kann. Kann Sie das nicht ruft "JEDERMANN" einen Krankenwagen.

Das kommt etwas auf die Situation an.

Ist die Person schon öfter umgekippt? (war bei mir mal so, da war klar, dass es normalerweise gleich wieder ok ist und ich keine weitere Hilfe brauche)

War die Person direkt wieder am "wach" werden und auch recht klar und fit?

 

Wenn die Person direkt wieder zu sich kommt und sich dann auch recht schnell wieder erholt, muss kein Krankenwagen gerufen werden. Ebenso müssen die Eltern dann nicht informiert werden. Was passiert, liegt im Ermessen des volljährigen Schülers, sofern er wieder fit ist. Immerhin ist er eben volljährig und kann selber entscheiden was er will.

Der Krankenwagen könnte eh nichts machen, wenn der Schüler nicht will (z.B. weil es ihm peinlich ist).

Sofern es der Person danach wieder gut geht, ist es eben auch kein Notfall, die Eltern müssen also nicht informiert werden.

Rechtlich ist es auch so, dass der Schüler volljährig ist und daher über sich und seinen Körper entscheiden kann. Ja, die Lehrer haben die Aufsicht, aber wenn es der Person scheinbar wieder gut geht, ist da nicht viel zu machen.

 

Anders würde es aussehen, wenn sich der Schüler beim umkippen verletzt hat z.B. Kopf angeschlagen. Dann sollte, alleine schon aus Versicherungsgründen, immer ein Krankenwagen gerufen werden.

Ebenso, wenn der Schüler danach augenscheinlich noch nicht fit ist, wobei man ihn auch dann zu nichts zwingen kann.

 

So fern es irgendwie ging, hätte ich nie einen Krankenwagen gewollt. Ebenso nicht, dass meine Eltern informiert werden. Wäre es mir schlechter gegangen, hätte ich die selber angerufen um zu fragen, ob mich jemand abholen kann (zur Not auch mal die Eltern von guten Freunden, das habe ich ein mal gemacht als es mir wirklich nicht gut ging und meine Eltern nicht erreichbar waren).

 

Wenn dir als Lehrer dabei mulmig ist, darfst du natürlich einen Arzt oder Rettungswagen rufen oder den Schüler zum Arzt schicken.

Es ist auch nicht verboten Angehörige anzurufen wenn es einer Person schlecht geht.

Eine Institution wie die Schule hat ihren Schülern gegenüber auch eine Verantwortung.

Auch ein Arbeitgeber ruft den Ehepartner an, wenn einer seiner Mitarbeiter die Biege macht und die Situation beunruhigend ist.

Gerade bei Jugendlichen sind die Themen Magersucht, Kiffen und Alkohol präsent. Da ist es sehr heilsam, wenn die Ambulanz gerufen wird.

Anbei bemerkt haben Jugendliche oft einen instabilen Blutdruck und tauchendeshalb gerne mal ab. Das ist harmlos aber sollte dann doch irgendwann vom Arzt kontrolliert werden.