Umfasst die Schweigepflicht das?

7 Antworten

Das fällt schon noch unter die Schweigepflicht. Allerdings weiß ich nicht ob du ggf am Beginn deiner Therapie ein Formular Ausgefüllt hast, in dem du zugestimmt hast, dass dein Therapeut Infos an Ärzte weitergeben darf. Wenn du sagst, dass du diese Information aber als vertraulich ansiehst, darf dein Therapeut das nicht weitergeben.

Allerdings ist die Frage wie sinnvoll es ist, diese Info deinem psychiater vorzuenthalten. Dein Psychiater kennt ja auch das Problem "abhängigkeit" und wird daher jetzt nicht von heute auf morgen deine Medis absetzen wenn das bekannt wird, sondern mit dir gemeinsam eine Lösung finden. Es wäre daher eigentlich sehr sinnvoll, wenn Therapeut und Arzt hier mit dir gemeinsam daran arbeiten, dass das aufhört. So kann dein Therapeut mit dir zunächst einen Plan erarbeiten, wie das gehen kann, und der Arzt deine Meidkation dann nach und nach anpassen. Man kann viele Medikamente ja auch durch nicht abhängig machende Medis substituieren, und so einen Entzug fördern. Ich würde dir daher raten- leg die Karten offen, bei beiden.

Vize95 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 08:46

Hi, dürfte ich dir eventuell privat zu dem Thema schreiben?

sunnywobgirl  20.03.2021, 08:59
@Vize95

ja kannst du machen

Eine Schweigepflichtsentbindung muss vorliegen!
Wenn du bislang keine unterschrieben hast, dann darf der Psychotherapeut keine Mitteilung an den Kollegen machen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Picea007xyz  20.03.2021, 08:22

bei Gefahr für Leib und Leben bzw Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung und eben dem Missbrauch von einem Medikament bin ich mir nicht mehr so sicher, ob er es nicht doch ausnahmsweise darf. Psych K.G. Man hat aber auch das Recht der freien Arztwahl und kann das Verhalten des Arztes an die kassenärztliche Vereinigung auch melden und auch an die Krankenkasse melden und überprüfen lassen, ob die das richtig oder kunstfehlerhaft finden.

Tamtamy  20.03.2021, 08:32
@Picea007xyz

Man muss hier noch unterscheiden zwischen "Recht" zur Offenbarung und "Pflicht".
Eine MeldePFLICHT besteht bei Kenntnis geplanter Gewaltverbrechen, insbesondere auch terroristischer Art. (§ 138 StGB‚Nichtanzeige geplanter Straftaten).
Ein OffenbarungsRECHT kann in Anspruch genommen werden nach StGB § 34 (Rechtfertigender Notstand)

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. "

Demnach kann eine Information über KONKRETE Selbstmordgefährung offenbart werden, wenn DADURCH die Gefahr abgewendet werden kann.
(Ein weiterer Beispielsfall wäre Gefährdung des Kindeswohls durch elterliche Gewalt).

Der Medikamentenmissbrauch ist KEIN ausreichender Grund, die Schweigepflicht zu brechen.

Picea007xyz  20.03.2021, 08:33
@Tamtamy

ok. danke. gute antwort.

sunnywobgirl  20.03.2021, 08:45
@Picea007xyz

Die Schweigepflicht ist ein enorm hohes Gut, und darf hier nur bei akuter Suizidgefahr aufgehoben werden Im Fall eines Substanzmissbrauches liegt kein Offenbarungsrecht vor.

sunnywobgirl  20.03.2021, 08:45
@Tamtamy

ah, das gleiche wollte ich auch gerade schreiben.

wechsele den Arzt, wenn Du ihm nicht mehr vertraust bzw. meinst, er hielte sich nicht an die Schweigepflicht und bitte missbrauche aber solche Medikamente nicht, weil es Dir und anderen sehr schaden kann.

Vize95 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 08:25

Oh nein, es ist eine Frage weil ich plane meinem Therapeuten offen gegenüber sein zu wollen und ihm von dem Missbrauch zu erzählen, aber ich bin noch nicht bereit von dem Medikament loszukommen, ich möchte aber in der Therapie an den Punkt kommen wo ich es bin

Picea007xyz  20.03.2021, 08:28
@Vize95

dann wechsele zum nächsten Quartal hin den Psychiater. Mit neuer Überweisung vom Hausarzt zu einem anderen gehen. Sage dem 1. nicht, wohin du wechselst, wenn Du die Konfrontation nicht willst und nicht willst, dass er dich schlecht machen kann bei dem nächsten. am 01.04. ist das neue quartal.

Vize95 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 08:29
@Picea007xyz

Aber ich komme ja mit ihm gut klar, warum sollte ich wechseln

Picea007xyz  20.03.2021, 08:29
@Vize95

weil er die schweigepflicht gebrochen hat. musst du selbst wissen oder rede haltmit ihm, dass du nicht wünschst, dass er die schweigepflicht bricht.

Vize95 
Beitragsersteller
 20.03.2021, 08:30
@Picea007xyz

Hat er nicht

Picea007xyz  20.03.2021, 08:31
@Vize95

ok. dann habe ich das falsch verstanden.

Er muss dich vorher um Erlaubnis fragen, es sei den dass du zu anfang schon was unterschrieben hast, dass du konsilarische gespräche erlaubst.

Bei meiner thera, muss ich vor jedem konsilarischen Gespräch vor her eine schriftliche Erlaubnis erteilenegal ob klinik od. Anderen arzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Picea007xyz  20.03.2021, 08:26

Du kannst sein Verhalten, Brechen der Schweigepflicht auch der Kassenärztlichen Vereinigung melden und der Krankenkasse und Dich beschweren über ihn und es auch auf jameda einstellen und ihn negativ dort bewerten und den Arzt wechseln und aber auch selbst besser keine Medis missbrauchen.

Topolino50  20.03.2021, 08:28
@Picea007xyz

Öhm??? Warum schreibst du das unter meinem beitrag 🤔, passt doch gar nicht

Picea007xyz  20.03.2021, 08:32
@Topolino50

es ließ sich oben nicht einfügen eben. sorry.

Topolino50  20.03.2021, 08:35
@Picea007xyz

Okay.. Alles gut, dachte nur ich hätte mich unklar ausgedrückt - was ja hätte sein können - schönen Tag

Picea007xyz  20.03.2021, 08:36
@Topolino50

Dir auch einen schönen Tag noch. :) Hier verrutscht manchmal was in der Zeile oder jemand kommentiert noch was dazwischen und dann steht das eigene falsch drunter.

Nein.

Meine Therapeutin wollte letztens unbedingt eine Schweigepflichtentbindung haben, damit die meinen Namen nennen darf.

Die hatte schon mit meiner (hoffentlich neuen) Psychiaterin telefoniert, hat den Namen aber nicht erwähnt, bevor ich das nicht schriftlich erlaubt habe. Mündlich hatte ich ihr das schon erlaubt.

So lange du keine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast, darf die gar nichts sagen.

Meine Therapeutin weiß von mir auch, dass ich Medikamente selten auch mal missbrauche. Die hat aber (meinem Gefühl nach, und das Gespür ist sehr gut) meinen Psychiater niemals darüber informiert.

Ich hoffe das beantwortet überhaupt deine Frage... tut mir leid, falls nicht...