Wann muss ich Krankentransport selbst bezahlen?
Hallo zusammen,
Folgendes Szenario: Wegen Kurzatmigkeit und Schmerzen in der Brust ging ich zum Hausarzt um eine AU zu bekommen. Er schickte mich weiter zum Pneumologen. Dort bestand dann der Anfangsverdacht auf Corona. Ein Krankentransport wurde gerufen und auf direktem Wege kam ich in die Klinik in Quarantäne. Hatte also keine Wahl oder Mitsprache.
Der Verdacht bestätigte sich jedoch nicht, ich blieb nur wegen der ursprünglichen Erkrankung dort und kam auf eine offene Station.
Nun bekam ich einen Brief von dieser zentralen Abrechnungsstelle, dass ich den Transport zu zahlen habe, weil er nicht genehmigt gewesen wäre. Notfalls soll ich es auslegen und den Rest mirkt der Kasse klären. Außerdem wurden uA 17km abgerechnet, obwohl es schätzungsweise höchstens 5km waren.
Mir aber quasi egal, weil ich nicht einsehe dass ich das zahlen soll, auch nicht vorübergehend. Ich werde mit meiner Kasse notfalls streiten.
Es war medizinisch begründet, wenn auch ursprünglich falsch. Der Pneumologe ordnete das an und ich hatte absolut keine Wahl.
In Anbetracht dessen dass ich hier über 150 Euro zahlen soll, für den stationären Aufenthalt nochmal so viel als Zuzahlung zu begleichen ist und ich jedes verschriebene Medikament bezahlen musste zweifel ich langsam daran weshalb ich überhaupt eine Krankenkasse bezahle.
Weiß hier jemand genaueres wie die Regel in einem solchen Fall genau ist?
Danke im voraus
3 Antworten
Da ist was schief gelaufen.
Es war ein vom Arzt verordneter Krankentransport.
Du hast nur die Zuzahlung von 10 € zu leisten.
Auch für den Klinikaufenthalt zahlst du lediglich 10 € pro Tag.
Ruf am besten deine Krankenkasse an und kläre den Sachverhalt. Vielleicht hat der Arzt versäumt, eine Verordnung auszustellen.
Kontaktiere bitte umgehend deine Krankenkasse und kläre das mit denen.
Wenn der Arzt einen Transportschein ausgestellt hat, muss die Abrechnung eigentlich über die Krankenkasse erfolgen.
Ich würde erstmal nicht zahlen.
Ggf. frag nochmal bei deinem Arzt nach, der den Transport schein ausgestellt hat.
(Im übrigen wird auch die Anfahrt mit angerechnet).
Ein medizinisch notwendiger, also ein ärztlich verordneter Krankentransport, wird immer von der Krankenversicherung übernommen, Versicherte erhalten allerdings eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro.