Verordnung von Krankenhausbehandlung vergessen abzugeben - was jetzt?
Liebe Community,
ich hatte am 08.05.2014 eine Nasennebenhöhlen OP mit Begradigung der Nasenscheidewand. Nun bin ich durch meine Unterlagen gegangen und finde einen rosa-farbenen Schein mit folgendem Satz auf der Rückseite:
"Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse vorbehalten; deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der zuständigen Kasse vorlegen. Geschieht das nicht, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden; es sei denn, es liegt ein Notall vor, und ein Leistungsanspruch besteht"
Nun ist die OP schon eine Weile her, im Krankenhaus hat niemand diesen Schein von mir gewollt und bei der Krankenkasse habe ich ihn bis dato nicht eingereicht, da nicht gewusst.
Was passiert jetzt bzw. was soll ich jetzt machen? Ich kann die Kosten ja auf keinen Fall selber tragen...
Ich wohne in Baden-Württemberg, falls das notwendig ist zu wissen...
Vielen Dank für euren Rat!
5 Antworten
dieser Schein ist nicht zwingend notwendig. in Deutschland gilt freie Krankenhauswahl, solange es sich nicht um eine Privatklinik handelt. beim Gang ins Krankenhaus reicht dann idR die Versichertenkarte. manche Krankenhäuser verlangen eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. man wird dann aber extra darauf vom Krankenhaus angesprochen. http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/verordnung-von-krankenhausbehandlung-und-ueberweisungen-zum-krankenhausarzt/252/archive/2010/?tx_ttnews%5Bpointer%5D=9&cHash=79f3755a7fd6498e5c66bb26f289a88b
nehme das Schreiben und spreche pers. bei Deiner KK vor... Du hättest nämlich vor der OP, die wohl med. nicht unbedingt erforderlich war.. eine Bewilligung der Kostenübernahme bekommen können.. mit Pech mußt Du die ges. Behandlungskosten selber tragen...
Hallo,
wurde die Krankenhauszuzahlung von 10 Euro pro Tag bereits gezhlt?
Ich würde die Verordnung abheften. Sehr wahrscheinlich wird sie aber niemand mehr sehen wollen. Krankenhäuser (bzw. Krankenhausärzte) können auch selber über die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung entscheiden.
Gruß
RHW
Ein Gespräch mit deinem damaligen Arzt oder dem Sekretariat kann schon helfen, Sie stellen dir diesen bestimmt nochmal aus.
Wenn es schon eine Weile her ist, hat es sich vielleicht schon erledigt. Da solltest du jetzt keine schlafenden Hunde mehr wecken.