Kann ich meine Krankenversicherung gerichtlich zwingen, eine Kostenübernahme einen stationären Aufenthalt zu erteilen?
Krankenhäuser sagen oft psychosomatische Aufenthalte ab, wenn man vorher keine ambulante Psychotherapie hatte, weil sie Angst haben, dass MDK und Krankenkasse spaeter nicht zahlen.
12 Antworten
Kannst es versuchen. Ich bezweifle dass du eine Entscheidung bekommst bis du aufgrund deiner Schulden und Vergehen wieder in der Heimat bist. Solche Sachen ziehen sich so lange hin, dass du derweil gut eine amboulante Therapie machen könntest. Wartezeiten eingerechnet.
Nein.
Es besteht keine Notwendigkeit für einen weiteren Krankenhausaufenthalt. Nur weil ein Arzt das in den Bericht schrieb und du das willst, um wieder Vollversorgung zu haben, muss das nicht stimmen.
Deswegen kann die Kasse das mit Fug und Recht ablehnen, zumal du ihr auch noch Geld schuldest.
Ach was.
Der steht längst überall auf der schwarzen Liste. Der kriegt hier gar nichts mehr.
Mist..also keine neue Story? Schade.
Ambulant geht vor stationär und wenn die med. Notwendigkeit für stationär gegeben ist, wird das auch keiner ablehnen.
Ein akutstationärer Aufenthalt in einem zugelassenen Krankenhaus braucht außerdem vom Kostenträger nicht genehmigt werden.
Schließlich musst du auch keine Genehmigung vorlegen, wenn du mit einem gebrochenen Fuß oder einer Blinddarmentzündung in ein Krankenhaus gehst. Da hätten die Kassen viel zu tun.
Eine psychische Erkrankung ist schließlich genauso eine Krankheit, die unter Umständen einer akutstat. Behandlung bedarf. Man kann sich dann auch direkt an eine Klinik wenden. Beim Auftreten einer akuten psychischen Krise ist man dort jederzeit willkommen.
Allerdings gibt es einige "besondere" Kliniken, die für eine "akutstat. Behandlung" nach §39 SGB V eine vorherige Kostenzusage haben wollen und dafür irgendwann mal in 6 Monaten einen Aufnahmetermin bieten. Wenn ein Patient so lange warten kann, hat das eigentlich nichts mehr mit "akutstationär" zu tun, sondern hatbeher schon rehabilitativen Charakter.
Das ist dann in der Regel Kliniken, wo die Patienten unbedingt hin möchten (z. B. schöne Lage) und diese können sich ihre Patienten dann eben "aussuchen".
Auf alle Fälle benötigst du eine Verordnung von Krankenhausbehandlung. Mit dieser wendest du dich an eine Klinik. Der aufnehmende Arzt wird entscheiden, ob ein stat. Aufenthalt erforderlich ist oder nicht.
Guter Beitrag!
Nur eine Anmerkung: bei diesen von dir angedeuteten "besonderen Kliniken" geht es nach meiner Erfahrung nicht um die 'schöne Lage', sondern um ein besonderes Behandlungskonzept, das ein bestimmtes, motiviertes Klientel sehr zu schätzen weiß. Und in der Regel: zurecht!
Danke!
War ja auch nur ein Beispiel 😉. Es gibt sie aber tatsächlich.. die Kliniken, die schön gelegen sind und damit Werbung machen.
Aber das besondere Behandlungskonzept kommt dann noch dazu.. 🤦♂️
Das sind so Häuser, wo sie dann alle hin wollen...
Wieso gibst du dem noch Tipps?
Ich gebe ihm keine Tipps, sondern sage ihm lediglich, wie es in der Praxis ist.
Letztendlich entscheidet eh der aufnehmende Arzt, ob er eine stat. Behandlung benötigt oder nicht.
Die Kasse wird nach erfolgter Abrechnung des Aufenthaltes dann auch nochmal eine Auge darauf werfen, ob eine prim. oder sek. Fehlbelegung vorgelegen haben könnte und ggf. die Prüfung einleiten. 😉
Der braucht keine Behandlung. Der braucht ein Flugticket in die Heimat. Sonst nichts.
deine Schilderung ist falsch.
um überhaupt in eine Klinik zu kommen, muss man einen Antrag bei der Krankenkasse bzw. als Erwerbsfähiger Mensch bei der Rentenversicherung stellen. erst wenn eine Bewilligung erfolgt, geht eine Info an die Klinik.
die Kasse zwingen kannst du nicht, wenn die Rentenversicherung zuständig ist. und wenn die Rentenversicheung ablehnt kannst du die auch nicht zwingen. es gilt immer vorrangig ambulant vor stationär.
wenn es dir sehr schlecht geht, muss dein Arzt dich in eine Psychiartrische (Tages-)Klinik einweisen.
Gerichtlich geht das.
Voraussetzung ist jedoch
- dass es in deinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist,
- du das nachweisen kannst,
- du das schriftlich vor der Maßnahme bei der Versicherung beantragt hast,
- du ale angeforderten Unterlagen der Versicherung vorgelegt hast,
- die Versicherung eine Erstattung aber abgelehnt hat,
- du dann zunächst beim Vorstand der Versicherung Widerspruch schriftlich eingereicht hast,
- dem Widerspruch aber nicht stattgegeben worden ist.
ganz richtig.
Es ging hier um die GKV.
Gestern erst präsentierte er mir bezüglich ausnutzen der Versicherung Erfolge, ich dachte ja er sitzt seit heute glücklich im Einzelzimmer mit Seeblick und genießt die Reha.