Warum hat die Polizei keine druckluftpistole mit fentanyl in der Tasche ( betäubungspfeil)?
Hallo mit dieser substanz oder einer ähnlichen könnte man einen Straftäter der z.b mit einem Messer rumspielt und es nicht weglegen will betäuben. Manche lassen das Messer ja nicht fallen und da könnte man doch mit so einer druckluftpistole und kleinen Betäubungsgeschossen den Typ einfach betäuben und anschließend entwaffnen . Und direkt naloxon in die Nase spritzen . Also das Gegenmittel..
Warum wird das nirgendwo so gemacht es gibt Situationen wo so etwas sehr sinnvoll wäre
7 Antworten
Warum hat die Polizei keine druckluftpistole mit fentanyl in der Tasche ( betäubungspfeil)?
Weil unsicher und vollkommen unpraktikabel.
Bei der intramuskulären Applikation ist mit einem Wirkeintritt erst nach mehreren Minuten zu rechnen - bei einer subkutanen Applikation dauert es noch länger. Dickere Jacke? Gar keine Wirkung.
Und in beiden Fällen kann eine ausreichende Wirkung keinesfalls garantiert werden; Fentanyl ist primär ein Analgetikum, eine ausreichende Sedierung erfordert schon recht hohe Dosen.
Dass der in der Regel bewusstseinsklare Straftäter als erste Reaktion den Pfeil entfernen wird, sei da nur mal am Rande erwähnt.
Fazit
Macht keinen Sinn - dafür sind andere Varianten des unmittelbaren Zwangs schlicht geeigneter.
LG
Danke!
Wurde bei der Erstürmung dieser Oper damals gemacht. In Russland.
Das Mittel wurde in der Luft verteilt.
Sind viele Leute dabei umgekommen.
Unpraktikabel und nicht sicher wirksam, eine intravenöse Applikation ist nicht möglich, bei einer intramuskulären Injektion oder gar bei einer subkutanen Injektion, dauert es viel zu lange, bis die Wirkung eintritt, um hiermit einen gegenwärtigen Angriff rechtzeitig beenden zu können. Zudem ist Fentanyl primär ein Opiat- Analgetikum (Schmerzmittel) und gerade KEIN Hypnotikum, um eine hypnotische Wirkung zu erreichen, muss die Dosierung schon enorm hoch sein.
Desweiteren, wäre es auch rechtlich gar nicht zulässig, auch nicht durch die Polizei!. Wer in Paragraph 13 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht, der wird feststellen, dass Betäubungsmittel ausschließlich im Rahmen einer ärztlichen Behandlung und auch nur dann verabreicht werden dürfen, wenn das erwünschte Ziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Mit dem "gewünschten Ziel", meint der Gesetzgeber hier auch eindeutig das medizinische Ziel, eine ausreichende Analgesie (Schmerzlinderung) zu erreichen und keine Zwangsmaßnahmen durch die Polizei oder durch andere Behörden. Wer Betäubungsmittel entgegen von Paragraph 13 BtMG verabreicht, der kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden!.
Fazit: fachlich nicht geeignet und zudem rechtlich unzulässig, um das zu ermöglichen, müsste der Gesetzgeber erst das BtMG dementsprechend abändern. Hinzu kommt noch, dass die Applikation von Arzneimitteln ohne Einwilligung der Person den Straftatbestand der Körperverletzung nach Paragraph 223 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, daran, würde auch ein verändertes BtMG nicht's ändern und dass ein Straftäter seine Einwilligung erteilt, betäubt zu werden, dass glaubst du doch wohl selber auch nicht...
Mfg.
Ja
dass die Applikation von Arzneimitteln ohne Einwilligung der Person den Straftatbestand der Körperverletzung nach Paragraph 223 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, daran, würde auch ein verändertes BtMG nicht's ändern und dass ein Straftäter seine Einwilligung erteilt, betäubt zu werden, dass glaubst du doch wohl selber auch nicht...
Das ist die Real-Ironie , aber potentiell tödlicher Schuss legal ^^
Fentanyl ist ein Opioid, also ein Schmerzmittel. Damit legst du niemanden lahm.
Damit das funktioniert, gibt es Taser.
SK
Es gibt welche, die diese Pfeile nicht aushalten können und drauf allergisch reagieren können. Wenn sie anschließend sterben, ist die Polizei im A****.
Und wenn er durch Pistolenschüsse stirbt?
ist man ebenfalls im A****, zumindest dann, wenn der Angreifer mit dem Messer rumspielt und es nicht weglegen will.
Rennt er dagegen auf den Polizisten zu und will ihn attackieren, ist es ne andere Sache.
Tolle Antwort!