Warum werden Medikamente teilweise nicht übernommen?

3 Antworten

Mit dem Arzt hat das überhaupt nichts zu tun. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in der Apotheke mit ärztlichen Rezept erhältlich sind. Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Apotheke erhältlich sind, übernehmen die Krankenkassen in der Regel nicht. Diese Regelung ist im 5. Sozialgesetzbuch - SGBV festgelegt. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.b. bei Movicol. Schmerzpatienten, die mit Opioiden, wie Morphin, behandelt werden, leiden unter Obstipation - Verstopfung, auf Grund der Nebenwirkung von Opioiden. In diesen Fällen wird Movicol von den Krankenkassen bezahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Posterisan akut 50 mg/g Rektalsalbe enthält ein lokal wirksames Schmerzmittel (Lokalanästhetikum)

derartige rezeptfrei erwerbliche Schmerzmittel werden regelmäßig nicht erstattet, zudem wird es für Dein Leiden ( Hämorrhoiden )auch eine medizinische Behandlung geben.

Movicol V ist ein Arzneimittel aus der Gruppe der Laxanzien zur Behandlung von Verstopfung bei Erwachsenen,

ein freiverkäufliches Medikament, welches durch ausgewogene Ernährung / reichhaltige Flüssigkeitsaufnahme sehr wahrscheinlich vermeidbar ist, wird somit logischerweise seitens der KK nicht bezahlt.

Hallo,

Posterisan und Macrogol/Movicol fallen nicht unter verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Bei bestimmten Erkrankungen bzw. Co-Medikationen (Darmlähmung, Einnahme von BTM) kann Movicol zu Lasten der Krankenkasse auf einem rosa Rezept abgerechnet werden. Liegen diese Ausnahmen nicht vor, ist abführen sozusagen "privatvergnügen" und muss selber bezahlt werden.