Kann ein Hausarzt eine Person anzeigen, wenn er erfährt, dass diese Person verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept vom Arzt einnimmt?
Kann ein Hausarzt eine Person anzeigen, wenn er erfährt, dass diese Person verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept vom Arzt einnimmt?
Es geht um ein verschreibungspflichtiges Medikament aus dem § AMG, es steht nicht im § BtMG.
Ein Anwalt sagt folgendes dazu:
Ich habe aber auch gelesen, dass es strafbar sein könnte. Was stimmt jetzt?
4 Antworten
Jeder darf mit seiner Geldbörse machen, was sie hergibt. Und Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.
Woher also sollte ein Mediziner auch noch erfahren, ob und was sein Pat. so alles zu Haus hat.
Wieso, was fehlt Dir denn?
Ich habe Deine Frage beantwortet, die lautet, Zitat:
Kann ein Hausarzt eine Person anzeigen, wenn er erfährt, dass diese Person verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept vom Arzt einnimmt?
Und da ein Arzt nichts erfährt, von wem denn auch, wird er auch nicht zeigen können, da bin ich mir sicher.
Wieso sollte dich dein Hausarzt anzeigen, wenn du dir z.B. Koffeeintabletten ohne Rezepft aus dem Internet?
Denke mal nach, weiß er dass du die bestellst?
Das dumme daran ist nur, wenn du evtl. abhängig davon wärst, dass dann dein Arzt deine Gesundheit wieder auf Kosten deiner Krankenkasse hinbiegen müsste.
Dann müsste man ja jeden Menschen, der sich z.B. Viagra Fake bestellt bestrafen, nur weil er welche erwischt, wo von Rattenkot bis Erdöl alles enthalten sein könnte, er aber einen Herzkasper bekommt und dann behandelt werden müsste.
Du bist ein ewachsener Mann nach deinen Worten, du musst selber wissen, wo du deine Medikamente beziehst und auch die Nebenwirkungen einrechnest..
Wenn verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgegeben werden, macht sich der Apotheker strafbar. Das gilt auch, wenn zum Beispiel nur eine Tablette aus einem Blister entnommen werden. Denn er verstößt gegen den Paragraphen 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG).
Auch für seriöse Internetapotheken gilt das genauso wie hier.
viel interessanter ist, wo Du sie her hast ....
Das Medikament würde von einem offiziellen Onlineshop aus der EU kommen.
das dürfte illegal sein ....
Kannst du auch meine Frage beantworten, bitte? Mir ist egal ob sich der Onlineshop strafbar macht. Mir geht es um mich, nicht um den Onlineshop.
Warum sollte das den Arzt interessieren, jeder trägt selbst die Veranrwortung für die eigene Gesundheit.
Weigert sich sich ein Patient aktiv an der Genesung mitzuarbeiten und missachtet somit den Behandlungsvertrag kann der Arzt das Vertrauensverhältnis für gestört erklären und die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden.
Der Patient muss sich einen neuen Arzt suchen.
Es geht um Schweigepflicht und ob man das Medikament erwerben und besitzen darf, laut Rechtsanwalt ist es in Ordnung.
Den Arzt interessiert das nicht.
Nimm dich mal nicht so wichtig. Wirf ein was du meinst und gut. Hör auf andere mit reinzuziehen.
Man könnte meinen wir sollen das alle unbedingt wissen.
Und woher weißt du, dass es den Arzt nicht interessiert? Und was meinst du mit der Aussage, ich soll damit aufhören andere mit reinzuziehen? Wo habe ich das gesagt? Die Frage ist rein theoretischer Natur.
Berufserfahrung..
Und was meinst du mit der Aussage, ich soll damit aufhören andere mit reinzuziehen? Wo habe ich das gesagt? Die Frage ist rein theoretischer Natur.
Du bist also Arzt?
Verschreibungspflichtige Medikamente "illegal" zu beschaffen ist bei einer gewissen Altersgruppe sehr beliebt - wer das durchzieht wird gefeiert, man gehört dazu.
Der Kick der Beschaffung löst dabei größere Ängste aus als das schlucken an sich- paradox, zeigt das doch die Unreife der Betroffenen.
Das beantwortet trotzdem nicht meine Frage.
Persönliche Daten gehen dich nichts an. Gerne aber kannst du deinen Hausarzt fragen was er dazu meint.
Kann ein Hausarzt eine Person anzeigen, wenn er erfährt, dass diese Person verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept vom Arzt einnimmt? Das war die Frage auf die sich meine Aussage bezogen hat.
Du beantwortest auch nicht meine Frage..
Wer außer der Arzt bei sollte das erfahren? Dein Problem- Ende. Du kannst schlucken was du willst, nur belaste andere nicht damit.
Probleme bekommt wenn der Verkäufer.
Er könnte mich ja auch Anzeigen, wenn es eine Straftat ist.
Die Person würde gerne den Hausarzt darauf hinweisen, dass das Medikament hilfreich für die Gesundheit der Person ist und um ein Rezept bitten, damit die Person nicht mehr aus dem Internet bestellen muss. Zudem möchte die Person den Arzt darauf hinweisen, dass in der Vergangenheit häufig Fehler bei Diagnosen/Verschreibungen gemacht wurde und die Person sich dazu entschlossen hat sich selbst zu behandeln und das sogar sehr erfolgreich, ohne medizinische Studienkenntnisse. Trotz allem warst auch du nicht in der Lage meine Frage zu beantworten.