was ist die erstuntersuchung nach dem Jugendschutzgesetz?

8 Antworten

bevor man seine Ausbildung beginnt, gibt es beim Arzt eine Untersuchung, die dem Arbeitgeber bestätigt, dass du in einem 'guten Zustand bist' , denn niemand soll durch die Arbeit gesundheitliche Einschränkungen erleiden. Die Untersuchung muss in einem Zeitraum von höchstens 14 Monaten vor dem Eintritt ins Berufsleben gemacht werden. Ein Jahr, nachdem du deinen Job begonnen hast, musst du zur ersten Nachuntersuchung.

Der Artz wird bei einer sochen untersuchung feststellen ob du körperlich fit bist und deinem Alter entsprechend entwickelt bist.

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/324255/

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nach § 32, Abs. 1, und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus kann der Arzt/Ärztin besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Also bei mir wurde eine allgemeine Untersuchung gemacht. Da wurde der Blutdruck gemessen und außerdem wurde ich von Kopf bis Fuß abgetastet/untersucht, z.B. Zähne, Rücken, Reflexe. Zudem wurden noch die Hoden abgetastet

Counterstrike69  24.05.2024, 20:35

Die Hoden warum?

Die musst du vor dem Beginn deiner Ausbildung machen lassen, die braucht der Arbeitgeber. Steht aber auch im §33 JArSchG.

Bei der Erstuntersuchung werden die allgemeinen Organe untersuchst, Herz, Lunge, Leber. Es wird ein Urintest gemacht, ein Sehtest, ein Hörtest. Man wird gewogen und gemessen. Es wird Blutdruck gemessen und dann muss man noch Fragebogen beantworten.

Es ist wirklich easy. Nach einem Jahr musst du dann die Nachuntersuchung machen. § 34 JArbSchG. Diese hatte ich vor einer Woche. Bei dieser wird das Gleiche nochmal gemacht.

AfterlifeXII  17.06.2024, 16:54

was machen die mit dem urin ? Etwas ein Drogentest ?

****** siehe wiikipedia******

13.–15. Lebensjahr Die vorletzte Untersuchung der „U-Reihe“ ist die** J1** (Jugendgesundheitsuntersuchung), bei der noch einmal auf Haltungsanomalien untersucht wird. Des Weiteren werden der Impfstatus, Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen.

putzfee1  01.07.2012, 16:26

Das ist eine völlig andere Untersuchung als die, die die Fragestellerin meint.