Die hätten in solch einer situation doch den Notarzt rufen müssen,oder? (asthma)
Ich hatte letzten Dienstag auf einem Schulausflug zu einem bauernhof einen ziemlich heftigen asthmaanfall, der mich vor lauter Angst und Panik noch in eine hyperventilation geführt hat. Ich hatte auch blaue lippen,konnte nicht mehr richtig reden, und bin irgendwann dann (vermutlich wegen der hyperventilation) zusammengebrochen. Unsere beiden Lehrer und der dorfpolizist haben dann die Beine hochgelegt, mir Spray gegeben (was aber nicht gewirkt hat) und versucht mich zu beruhigen...aber das war doch ein lebensbedrohlicher Zustand und sie hätten somit den Notarzt oder so rufen müssen, oder?? LG sirlenia
10 Antworten
vielleicht übertreibst du ein bisschen, klar für dich wars schlimm, aber für die aussenstehenden, vlt war der notarzt aber auch zu weit weg und dann wers sowieso egal gewesen...
Also ich würde Deine Lehrer und diesen Dorfpolizisten ganz dringend zur Nachschulung des Erste Hilfe Kurses schicken..... Die hätten lieber Deinen Oberkörper in eine erhöhte Position bringen sollen, als wie die Beine.
Nun mich würde es ja sehr interesieren wie Du die Kurve wieder bekommen hast, wie es Dir dann wieder besser ging, wenn das Spray anscheinend nicht gewirkt hatte...
Nein, ein Notarzt muss nicht gerufen werden, höchstens die Feuerwehr verständigt. Das Spray hat auch nicht funktioniert, weil du es nehmen musst. Beine hochlagern ist schon sinnvoll, damit du wieder zu dir kommst. Da du aber danach keine Probleme hattest nach dem beruhigen, kann man nicht den Notarzt holen, selbst ein Rettungssanitäter hätte ausgereicht.
- DU entscheidest garnicht, was die Leitstelle schickt. Das ist deren Sache und bei einem andauernden Asthmaanfall bei einem Kind mit beginnender Zyanose wäre mit Sicherheit an Notarzt mit ausgerückt.
- Bei einer bewusstlosen Person die Beine hochzulagern ist völlig falsch! Das geht nur, wenn die Person wieder bei sich ist...
Die Person ist umgekippt, weil keine Blutversorgung mehr im Gehirn war, da ist es schon ganz richtig die Beine hoch zu legen, bis die Person wieder zu sich kommt. Ich hab auch nie behauptet, dass man sagt, wer kommt, aber weil die Person schon wieder zu sich gekommen ist, würde kein Notarzt kommen. Zwischen bewusstlos und umgekippt ist ein Unterschied, das wird auch so beim Arzt gehandhabt, hab ich schon öfters miterlebt.
Klar besteht ein Unterschied zwischen dem Zustand der Bewusstlosigkeit und dem dem, bei dem man wieder bei sich ist. Während die Person aber bewusstlos ist, egal warum, gehören nicht die Beine hoch. Da kommt man in die stabile Seitenlage.
Das ist richtig, aber nur, wenn man nicht weiß, was die Person hat. Wenn sie wegen Sauerstoff mangels umkippt, wirds aufem Boden auch nicht besser. Deshalb bringt man ja auch Leute nachem Blutabnehmen nicht in die stabile Seitenlage, sondern legt die Beine hoch, weil sie dann in wenigen Sekunden wieder zu sich kommen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das MacGyver-Halbwissen weglassen und die Klappe halten. Bei Bewusstlosen Patienten wird die Atmung überprüft (bei Rettern auch der Puls) und dann entweder Seitenlage (wenn Atmung vorhanden) oder HLW (wenn nicht). Der Grund der Bewusstlosigkeit ist hier erstmal vollkommen schnuppe, die Atemwege müssen gesichert sein, und das geht in der Schocklagerung (Beine Hoch) nicht/schwer.
Ein sich nicht bessernder Asthmaanfall ist ein Fall für den Rettungsdienst, ganz klar! Erstrecht, wenn der Patient bereits deutliche Anzeichen einer Zyanose (Blaufärbung) zeigt. Spätestens beim Zusammenbrechen wäre ein Notruf indiziert gewesen, woraufhin durch die Rettungsleitstelle vermutlich ein Rettungswagen und ein Notarzt eingsetzt worden wären.
ja natürlich, da müsste das für die konsequenzen haben, wenn du das zb dem rektor mitteilst, das die NICHT den notarzt geholt haben.
lehrer können nicht unbedingt abschätzen, was genau dein problem ist. ich wäre das risiko lieber nicht eingegangen.
Den Notarzt nicht, theoretisch hätten sie die Feuerwehr rufen müssen, und ein Rettungswagen hätte das auch hingekriegt. Als ersthelfer kann man sofern man überhaupt was tut, nicht belastet werden, sofern ein Notruf abgesetzt wurde. Da sie aber wieder zu sich gekommen ist (die Reaktion mit den hochgelagerten Beinen war schon richtig) war das nicht unbedinngt mehr nötig.
Welches Risiko? Den Rettungsdienst zu rufen? Ich glaube es geht los! Was ist denn das andere Risiko? Dass das Kind Atembeschwerden, Panik und Shcmerzen hat? Dass es ggf. bewusstlos wird? Bewusstlosigkeit ist ein lebensbedrohlicher Zustand.
Wo differenzierst du jetzt zwischen Feuerwehr und Notarzt? Sowohl Rettungsdienst wie auch Feuerwehr erreichst du unter der 112 und einzig und allein der Disponent der Rettungsleitstelle entscheidet, welche Kräfte anrücken. Falls die Beine während der Bewusstlosigkeit hochgelagert wurden, war das nciht genau richtig, sondenr völlig falsch und gefährlich.