Welche Erkrankungen gelten als Schwerbehinderung?
Hallo zusammen,
ich wollte euch mal fragen, ob jemand weiß, wo ich im Internet eine Liste von anerkannten Erkrankungen finde, welche als Schwerbehinderung anerkannt sind, evtl. mit dem Wert der Anerkennung.
Ich selber habe z. B. eine Akne Inversa und habe schon in verschiedenen Foren gelesen, dass diese eine 50% Schwerbehinderung rechtfertigt, als ich jedoch beim Kreis Euskirchen Antrag auf Anerkennung gestellt habe, wurde dieser schriftlich abgelehnt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
12 Antworten
Hallo, Viele Antworten hier auf Ihre Fragen sind bereits sehr hilfreich.
Dringende Empfehlung auf Grund eigener Erfahrungen:
Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes!
Jeder Fall ist schließlich anders gelagert und muß differenziert betrachtet werden.
Nur ein versierter Jurist kann letztendlich sicherstellen, daß Sie keinen Paragraphen übersehen und alle wichtigen Schritte durchziehen.
Der Hinweis von Klaus 1940 ist bares Geld wert.
http://weiss.de/krankheiten/fibro/rente-prozente/gdb-mde/
Wer diese Webseite durchforstet, der wird bald einsehen, daß er ohne Rechtsbeistand schlechte Karten hat gegenüber allen Bereichen der Sozialversicherung.
Kompetenten Rechtsbeistand und zu bezahlbaren Konditionen finden Sie beim "VDK" gegen einen relativ geringen, monatlichen Mitgliedsbeitrag.
Die dort tätigen Juristen kennen die Problematik aus der täglichen Praxis und gehen mit Ihren Mitgliedern bis vor das Sozialgericht.
Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen
Konrad
ich will jetzt nicht gemein sein, aber kann es sein das diese Antwort dir am besten gefällt weil sie dich in deiner Meinung bestätigt? Ich finde es schon erstaunlich das nur weil ein Antrag abgeleht wird sofort mit dem dicken Hammer Prozess vor den Sozialgericht gewunken wird. Ich hoffe der VDK rät dir erst mal dazu den Antrag besser vor zu bereiten und dann noch mal erneut zu stellen. Dazu benötigt man nicht gleich eine Fachanwalt für Sozailrecht. Es gibt da kaum Gesetz die man übersehen könnte. Es ist übrigens nur begrenzt hilfreich den GdB den ein andere als Massstab zu nehmen, den da musst du erst einmal klären ob der Sachverhalt vergelichbar ist. Nur weil man die selbe Grunderkrankung hat bedeutet das noch lange nicht das einem der selbe GdB zusteht, insbesondere bei Krankheiten bei denen es verschiedene Schweregrade gibt muss man sehr genau hinsehen. Ich hab meine GdB ohne Rechtsanwalt oder VDK bekommen. Es kommt halt sehr darauf an was die behandelnden Ärzte in ihren Stellungnahmen schreiben, deshalt zuerst mit den behandelden Ärzten über das Thema Schwerbehinderung reden und dann den Antrag stellen und diese Ärzte angeben. Es macht einfach keine Sinn den Antrag einfach mal in blaue hinnen zu stellen, so etwas kann nur zu einer Ablehnung führen.
Hast Du denn tatsächlich Übergewicht ? Das geht ja wirklich auf den Rücken und die Gelenke. Viell. versuchst Du mal mit Hilfe einer Kur Dein Gewicht zu reduzieren ? Dann hättest Du möglicherweise auch wieder Spass an Deinem Beruf.
Du möchtest wegen der schweren Akne einen Ausweis haben, der dazu gedacht ist, für Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen Nachteilausgliche zu ermöglichen. Dabei geht es nicht um die Eingliederung in die Arbeit, sondern um mehr Erholungsurlaub, Vergünstigungen bei der Steuer (weil Einrichtungen nötig sind, um das tägliche Leben zu bewältigen), einen besonderen Kündigungsschutz zu haben (weil sie unter Umständen nicht die gleiche Arbeitsleistung wie jemand gesundes). Warum meinst du, dass deine Akne auch so einzustufen wäre?
Hallo, eine Akne Inversa ist nicht heilbar und sehr unangenehm. Ich habe schon mehr als eine Arbeitsstelle deswegen verlohren, da ich regelmäßig (alle 18-24 Monate) wieder ins Krankenhaus (Dermatologie) muß um mich dort operieren zu lassen, was eine anschließende Arbeitsunfähigkeit von 6-8 Monaten mit häuslicher Krankenpflege nach sich zieht, weil die Wunden offen verheilen müssen.
Hinzu kommt noch ein doppelter Bandscheibenvorfall und verschließene Kniegelenke + noch kleinere Wehwehchen.
Berufbedingt (Kraftfahrer) wird die Akne Inversa natürlich auch nicht besser, zumal mir aus anderen Gründen vom Arzt dieser Beruf sowieso untersagt wurde.
Du hast es nicht einfach, das bezweifel ich gar nicht. Ob das alles aber die Gewährung eines Grades der Behinderung zur Folge haben muss, ist eine andere Frage. Geh in Widerspruch, wenn du nicht einverstanden mit der Entscheidung bist oder klage. Dann muss das halt ein Richter klären.
Also ich weiß nicht was du daran nicht verstehst! Akne Inversa ist was anderes als Akne, oder Pickelchen im Gesicht. Goggle mal bitte und sag mir dann ob es dann übertrieben ist einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen! Mich regt sowas auf, nicht wissen worum es geht aber überall den Senf dazu geben!
Die Betroffenen dazu gehöre auch ich leiden! Ich kann Tagelang nicht sitzen, nicht laufen, habe immer offene stellen die ich immer abkleben muss, mal abgesehen von den schmerzen die jeden Tag habe! Ich habe seit 4 Jahren keinen Sex mehr gehabt, gehe nicht ins Schwimmbad kann mit meinen Kindern nicht Radfahren oder Ausflüge machen. Wenn ich raus gehe mus sich immer gucken das ich eine Toilette in der nähe habe um meine Pflaster zu wechseln. Duschen gehe ich unter höllenschmerzen, der Toilettengang gestaltet sich nicht anders!
Wir verzichten auf so vieles, diese stellen stinken so das man sich kaum raus traut, Freunde wenden sich ab....Und nun bitte sag mir nocheinmal das es übertrieben ist!
Gut gekontert! Leide auch daran und bin verzweifelt...Depressionen, Verluste und suizidgedanken. Mit so etwas istnicht zu Spaßen!! Das sind keine einfachen kleinen Pickelchen. Man!
Gute Besserung jacky! Leide mit dir.. :(
Vieleicht hilft diese Link http://www.h-baer.de/anhalt-haut.htm Zunächst einmal sollte man Aktuelle Ärtzliche Befunde haben, also vor Antragstellung mal mit seinen Arzt reden. Es wird normalerweise nach Aktenlagen entschieden, das Bedeutet, die behandelden Ärzte werden um eine Stellungnahme gebeten und dann wird entschieden.
das hängt immer auch von der schwere der erkrankung ab.
wenn du das gefühl hast, falsch beurteilt worden zu sein, kannst du widerspruch einlegen
Diese Antwort ist das beste zu diesem Thema und der VDK ein sehr guter Ansprechpartner