Wer darf Patientenakten anfordern?
Meine Schwester ist vor wenigen Wochen gestorben und ich würde gern die Akte anfordern bzw. einsehen. Kann ich das als Schwester? Oder nur der Ehemann?
3 Antworten
Meine Schwester war 47 und ich habe eine sehr ähnliche Grunderkrankung. Daher würde ich gern genauer Bescheid wissen, was alles passiert ist.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch über dem Tod hinaus. Der Arzt darf daher selbst dem Ehemann und den übrigen Erben nur Einsicht nur unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Patientenakte gewähren. Im Notfall muss das Gericht entscheiden.
Das kommt drauf an - unter gewissen Umständen wird diese Akte überhaupt keinem Familienmitglied ausgehändigt.
Wie alt ist deine Schwester denn? Und warum würdest du gerne die Akte sehen?
Ich habe es gelesen muss dich aber enttäuschen .... ich denke nicht, dass du aus reinem "Interesse für dich selbst" in die Akte sehen darfst.
Ich hab jetzt aus versehen auf meine Frage geantwortet, statt auf deine...