Nach TOdesfall Bericht vom Krankenhaus anfordern?
Vor ein paar Tagen ist mein Bruder nach einer OP gestorben. Kann ich vom Krankenhaus einen Bericht anfordern? Vor allem möchte ich wissen, wie er behandelt wurde und welche Medikamente er bekam. Darf ich das als Privatperson?
3 Antworten
Ja, laut § 630g BGB haben Angehörige ein Einsichtsrecht der Krankenakte. http://www.patienten-rechte-gesetz.de/patientenrechte/akteneinsicht.html
Dein Bruder wurde sicherlich von einem Arzt (Hausarzt etc.) vor seinem Aufenthalt in der kLinik untersucht oder behandelt. Dieser Arzt darf auf jeden Fall einen Bericht anfordern, der bekommt ihn bestimmt. dann könntest du bei diesem eine Kopie anfordern. diese Vorgehensweise scheitn mir die größte Aussicht auf ERfolg zu haben.
Die eigene Patientenakte darf man natürlich immer und überall einsehen, wie das bei Bruder, der ja ein enger Angehöriger ist, weiß ich allerdings nicht. Hat dein Bruder nahe Engehörige wie Ehefrau, Eltern oder Kindern? Wenn ja, sollten diese versuchen, weiter zu kommen, und dann könnten sie dir die Unterlagen übergeben. Viel Glück!
Ist denn da ein Arzt, der ihn ins KH eingewiesen hat? Ich würde den mal
fragen, wie sich das verhält.
Super, danke!!!