Wer übernimmt den Krankenwagen?

8 Antworten

Die Polizei ist wie jeder andere Mensch es in Deutschland auch ist rechtlich dazu verpflichtet den Rettungsdienst hinzuziehen wenn sie den Eindruck haben, dass der Betroffene eine medizinische Hilfeleistung benötigt und der Betroffene aus rechtlicher Sicht in dem Moment nicht verweigerungsfähig ist. Dies zu beurteilen, ist nicht die Aufgabe der Polizei.

Kosten sind offiziell keine entstanden, da laut Fragestellung kein Transport durchgeführt worden ist und der Rettungsdienst gemäß §60 fünftes Sozialgesetzbuch aktuell ausschließlich eine Transportdienstleistung erbringt. Untersuchung und Behandlung des Patienten durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal, sind gegenwärtig keine abrechnungsfähigen, rettungsdienstlichen Leistungen. Demnach, entstanden ohne Transport offiziell keinerlei Kosten, die abgerechnet werden könnten. Auf den entstandenen Kosten für Benzin, Verbrauchsmaterial etc., bleibt in solchen Fällen dann der jeweilige Leistungserbringer sitzen.

Mfg

Du wirst einen Eigenanteil von vermutlich 10 EUR bezahlen müssen. Den Rest bezahlt Deine Krankenkasse, da es sich um einen Notfall handelt.

Evtl. wird dir der Eigenanteil von 10 € in Rechnung gestellt.

Aber du erwähnst hier in den Kommentaren, dass deine Füße voller Blasen sind und du kaum laufen kannst und dass du dich schon selbst verletzt hast. Warum bist du nicht in stationärer Behandlung?

Warum bist du überhaupt nachts alleine in deinem Zustand unterwegs?

Könnte sein, dass du 10 € Eigenanteil für die Anfahrt bezahlen musst. Oder deine Krankenkasse ist kulant.

Unbekanntxx28 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 11:07

Ich kam erst in diesen Zustand in der Nacht. Paranoide Gedanken kamen aus dem nichts und die waren heftig

Nein, musst du nicht- und die Polizisten haben sehr verantwortungsvoll gehandelt.

Sie haben dich in diesem Zustand vorgefunden und da sie weder dich, noch deine Krankengeschichte kennen, konnten sie eine Eigenschädigung ja nicht ausschließen.