Wer übernimmt den Krankenwagen?
Da ich die Nacht ganz alleine unterwegs war, psychisch krank bin und starke Angst und Paranoia bekam habe ich die Polizei gerufen weil ich dachte jemand will mir was antun. Habe auch unter anderem diagnostizierte Halluzinationen, wobei ich im normal von dem in meinen Kopf und was wirklich ish unterscheiden kann, manchmal aber nicht.
Die Polizei fand mich recht aufgewühlt auf und hat gegen meinen Willen und auch auf meine Bitte hin es zu lassen, den Krankenwagen gerufen.
Die wollten mich erst psychiatrisch einweisen lassen, haben es aber dann gelassen als ich die davon überzeugen konnte dass ich nur starke Angst habe und ich keine Gefährdung für mich oder wen anders bin.
Am Ende hat mich dann jemand den ich kenne nach Hause gefahren.
Meine frage ist jetzt ob und wenn wer für den Krankenwagen aufkommen muss, vor allem da wenn man bedenkt dass ich sogar darum bat keinen zu rufen und ich die Polizei nur ruf weil ich starke Angst hatte und die sich langsam in Panik gewandelt hatte.
Meine psychischen Probleme sind auch diagnostiziert falls das eine Relevanz spielt.
8 Antworten
Die Polizei ist wie jeder andere Mensch es in Deutschland auch ist rechtlich dazu verpflichtet den Rettungsdienst hinzuziehen wenn sie den Eindruck haben, dass der Betroffene eine medizinische Hilfeleistung benötigt und der Betroffene aus rechtlicher Sicht in dem Moment nicht verweigerungsfähig ist. Dies zu beurteilen, ist nicht die Aufgabe der Polizei.
Kosten sind offiziell keine entstanden, da laut Fragestellung kein Transport durchgeführt worden ist und der Rettungsdienst gemäß §60 fünftes Sozialgesetzbuch aktuell ausschließlich eine Transportdienstleistung erbringt. Untersuchung und Behandlung des Patienten durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal, sind gegenwärtig keine abrechnungsfähigen, rettungsdienstlichen Leistungen. Demnach, entstanden ohne Transport offiziell keinerlei Kosten, die abgerechnet werden könnten. Auf den entstandenen Kosten für Benzin, Verbrauchsmaterial etc., bleibt in solchen Fällen dann der jeweilige Leistungserbringer sitzen.
Mfg
Du wirst einen Eigenanteil von vermutlich 10 EUR bezahlen müssen. Den Rest bezahlt Deine Krankenkasse, da es sich um einen Notfall handelt.
Evtl. wird dir der Eigenanteil von 10 € in Rechnung gestellt.
Aber du erwähnst hier in den Kommentaren, dass deine Füße voller Blasen sind und du kaum laufen kannst und dass du dich schon selbst verletzt hast. Warum bist du nicht in stationärer Behandlung?
Warum bist du überhaupt nachts alleine in deinem Zustand unterwegs?
Könnte sein, dass du 10 € Eigenanteil für die Anfahrt bezahlen musst. Oder deine Krankenkasse ist kulant.
Ich kam erst in diesen Zustand in der Nacht. Paranoide Gedanken kamen aus dem nichts und die waren heftig
Nein, musst du nicht- und die Polizisten haben sehr verantwortungsvoll gehandelt.
Sie haben dich in diesem Zustand vorgefunden und da sie weder dich, noch deine Krankengeschichte kennen, konnten sie eine Eigenschädigung ja nicht ausschließen.