krankenwagen für kind gerufen, sie konnten nicht helfen, wer zahlt?
hallo, ich musste letzte woche für meinen fast vier-jährigen sohn den rettungswagen rufen. er ist gestolpert und mit dem Mund auf den couchtisch gefallen. dabei hat er einen zahn verloren und es war überall blut. ich konnte nicht sehen ob es nur der zahn war, hatte angst, er könnte sich an der zunge oder dem gaumen verletzt haben.
ich rief also bei der feuerwehr an (hat man mich so gelehrt) und die kamen auch sofort vorbei... erst die freiwillige feuerwehr und dann zwei sanitäter.
da mein sohn autist ist, konnten sie nicht wirklich an ihn ran... haben nur kurz geguckt und gemeint es sei wirklich nur der zahn raus und ein anderer am wackeln. zunge und mundraum okay.
dann sind sie wieder gefahren.
jetzt stellt sich mir die frage... wer zahlt dafür? sie wollten weder meine versichertenkarte noch den namen meines sohnes wissen.
da sie ja eigentlich nichts machen konnten, hab ich sie ja quasi umsonst gerufen und jetzt angst dass eine riesenrechnung auf mich zukommt.
kann mir einer helfen? danke schonmal.
bb
8 Antworten
- Du hast völlig richtig gehandelt.
- Die freiwillige Feuerwehr kam um das "therapiefreie Intervall" zu verkürzen und erste Maßnahmen ergreifen zu können, bis der Rettungsdienst vor Ort ist. Diese First Responder-Einsätze werden nicht abgerechnet.
- Der Rettungsdienst kann nur den Transport abrechnen, nicht die Behandlung. Das ist zwar völlig daneben und trägt der Leistung des Rettungsdienstes nicht Rechnung, es ist aber Realität. Fazit: Auch hier keine abrechenbare Leistung.
- Selbst wenn ein Transport indiziert und auch erfolgt wäre, dann hätte den die Krankenkasse übernehmen müssen. Dir wäre nur ein Eigenanteil von 10 Euro geblieben.
- Auch wenn der Einsatz "umsonst" ist, man muss ihn nur zahlen, wenn man absichtlich einen Fehleinsatz produziert oder es auch für jeden Laien ersichtlich war, dass der Einsatz unnötig sein würde (hier nicht der Fall).
Ergebnis: Du wirst keine Rechnung bekommen.
Bezahlt wird der Transport und den zahlt die Krankenkasse (die sich 10 EUR Zuzahlung bei Dir wieder holt). Da hier niemand transportiert wurde, ist der Einsatz "nicht verrechnungsfähig", das heisst, dass er vom Rettungsdienst selbst bezahlt wird (und das heisst wiederum, dass je nach Landes-Rettungsdienstgesetz der Steuerzahler oder die Krankenkassen oder tatsächlich die Organisation die Kosten trägt).
Auf Dich kommen keine Kosten zu!
Wenn die Kollegen vom Rettungsdienst das sorgfältig untersucht haben ist es auch völlig in Ordnung, wenn sie da keinen Transport draus machen. Entweder fehlt es nicht weit und es wird von alleine heilen oder man kann den Angehörigen zumuten, dass sie selbst zum Arzt bzw. ins Krankenhaus fahren.
Richtig ist, dass man dabei Zusatzverletzungen bedenken muss (wenn schon ein Zahn ausgeschlagen wurde). Das werden die Sanitäter aber schon im eigenen Interesse abgeklärt haben und entsprechende Hinweise gegeben haben.
Zur Sicherheit kann man ja mit dem Kind zum Kinderarzt oder zum Zahnarzt fahren. Falls es sich akut verschlimmert oder sonst irgendwas komisch vorkommt: einfach nochmal beim Rettungsdienst anrufen (Notruf 112)!
lieber einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig....
deshalb kostet das nichts !
diese zuzahlungspflicht gilt also nicht für kinder? ich meine rezepte usw. sind für kinder ja auch umsonst.
ach ja und sowohl die sanitäter als auch die feuerwehrleute waren der meinung ich hätte richtig gehandelt. es hätte ja tatsächlich schlimmeres passiert sein können und im falle von verletzungen an kindern lieber einmal zu oft anrufen als zu wenig.
mich hat wie gesagt nur gewundert dass überhaupt nicht nach daten gefragt wurde. klar, meinen namen und adresse sowie telefonnummer hab ich schon beim absetzen des notrufes angegeben. aber reicht das denn?
bin da total überfragt.
Hm, also im Rahmen der Einsatzdokumentation hätten deine Daten bzw. die des kleinen Patienten in jedem Fall aufgenommen werdne müssen.
Zur einfacheren Abrechnung/Datenermittlung wird normalerweise die Krankenkassen-Karte (mit allen Daten drauf) verlangt. Aber selbst das ist nicht nötig, die Daten kann man auch so abfragen.
Und Name, Geburtsdatum und Anschrift ist schnell nebenbei gefragt, vielleicht erinnert sich die Mutter nur nicht mehr daran.
Aber nicht mal das muss unbedingt sein, wenn man als Sani faul ist, kann man das auch ohne Daten machen und einfach eine Fehlfahrt schreiben. Muss man dann halt irgendwann mal seinem Dienstherrn erklären. :)
"Muss man dann halt irgendwann mal seinem Dienstherrn erklären" Richtig. Und mit etwas Pech dem Staatsanwalt und Richter. ;-) Es muss immerhin dokumentiert werden, warum es eine Fehlfahrt war und wenn man sich den Patienten angesehen hat, dann sowieso. Aber das brauche ich dir ja nicht zu erzählen.
Nein, musst Du mir nicht. Ich bin ja auch nicht faul und kann schreiben. :)
also ich bin die mutter und das wäre mir aufgefallen. mir ist eben nur aufgefallen dass sie nicht gefragt haben. die sanitäter wussten nicht mal seinen namen. und adresse und meinen namen sowie telefonnummer hab ich nur beim absetzen des notrufes angegeben.
Hm, das klingt schon sehr merkwürdig. Letztendlich gut für die Kollegen, dass es deinem Sohn wieder komplikationsfrei gut geht.
Dein Kind war verletzt, also hast du sie nicht umsonst gerufen. Es hätte ja schlimmer sein können. Also dürfte dir keine Rechnung zugestellt werden.
Auch bei Kindern unter 12 Jahren eine Eigenbeteiligung?