Wer zahlt die Behandlungskosten nach der Aussteuerung aus der Krankenkasse?

4 Antworten

Im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet man das Auslaufen der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse als Aussteuerung. Dies kann beispielsweise vorkommen bei langjähriger, auf nicht absehbare Zeit fortbestehender Arbeitsunfähigkeit. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist auf maximal 78 Wochen für die gleiche Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt (in diesem Zeitraum ist die normalerweise greifende gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs Wochen bereits enthalten). Der Betroffene kann dann beispielsweise die Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beantragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aussteuerung_%28Sozialversicherung%29

Dann bist Du auch krankenversichert, wenn Du Alg 1 oder Alg 2 beziehst.

Ich glaube, du hast da etwas falsch verstanden. Die Aussteuerung bedeutet, dass die Krankenkasse keine Lohnfortzahlung mehr leistet, nicht dass du nicht mehr versichert bist. Du kannst nun Arbeitslosengeld beantragen.

Ohne Krankenversicherung geht es nicht. Wenn du nicht mehr gesetzlich versichert bist, dann musst du dich privat versichern.

Wenn man von seiner Krankenkasse "ausgesteuert" wird, muß man sich privat weiter krankenversichern.