Krankenkasse zahlt kein Krankengeld wegen offener Schulden?
Hallo zusammen, leider kenne ich mich mit diesen ganzen KK-Sachen nicht wirklich aus, und ich würde gerne einem Freund helfen. Er ist krank geschrieben und seit 6 Wochen müsste er Krankengeld beziehen, dies geschieht aber nicht. Jetzt nach 5 Wochen ist raus gekommen er hat noch einen offenen Betrag an die Krankenkasse zu bezahlen. Diese weigert sich das Krankengeld auszubezahlen mit der Begründung der Betrag ist offen und solange nicht bezahlt ist erhält er nix, und Rückwirkend schon gar nicht. Also ist er ohne Geld und erhält das auch erst wenn alles beglichen ist und zwar erst ab dem Tag wenn einbezahlt wurde. An wenn kann ich mich wenden? Danke schon mal vorab.
6 Antworten
@ GiuliaM
Das ist ja nett von dir, wenn du "deinem Freund" helfen möchtest, aber
Er ist krank geschrieben und seit 6 Wochen müsste er Krankengeld beziehen, dies geschieht aber nicht, jetzt nach 5 Wochen ist raus gekommen er hat noch einen Offenen Betrag an die Krankenkasse zu bezahlen.
Warum hat der Freund so lange gewartet? Das weis man doch, wenn bei der Krankenkasse noch eine Rechnung offen ist?
Wenn man gleich von Anfang an mit der Kasse redet, dann gibt es in der Regel auch immer eine Lösung. Vielleicht sollte es das mal selber mit der Kasse regeln.
Sehr wenig info,s zur tatsächlichen Situation der Voraussetzung für einen Anspruch.
Wenn dein Freund freiwillige Beiträge bezahlt hat (freiwillige Mitgliedschaft),ist das vorgehen der KK in Ordnung, bei hier noch offenen Forderungen dürfen Leistungen grundsätzlich versagt werden (ausser in Notfällen, die Gesundheit betreffend, nicht die Lebenssituation).
Ist dein Freund Angestellter und die Forderung stammt, aus einer nicht abhängigen Beschäftigung, darf sie die Leistung (hier KG) nicht mit der Begründung verweigern, es seien noch alte Beiträge offen.
Es gibt z.B. den VdK an den man sich wenden kann.
Die Begründung der Krankenkasse, so wie Du sie schilderst, klingt sehr "kurz angebunden". Ich würde zuerst um ein Gespräch bitten und mich dann genau aufklären lassen, was man tun kann. Evtl. kann man ja das Krankengeld mit dem offenen Betrag verrechnen und sobald dieser getilgt ist, weiter zahlen.
Wenn es sich bei dem offenen Betrag um Versicherungsbeiträge handelt, war er evtl. für einen bestimmten Zeitraum bzw. bei Eintritt des Anspruchs gar nicht versichert. Ich würde mir das aber mal genau erklären lassen. Es kommt natürlich auch auf die Krankenkasse an, ob sie ihre Mitglieder mit einer kurzen Antwort abfertigt oder ausführlich berät. Evtl. kommt es auch darauf an, wie man sich selbst verhält. Ich möchet niemandem etwas unterstellen, aber wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Auich diese Möglichkeit würde ich in Betracht ziehen.
Ist das nicht verständlich, dass die Kasse jetzt so viel Geld einbehält, bis die Rückstände ausgeglichen sind?
Du könntest dem guten Freund doch Geld leihen. Dann ist alles in Ordnung. Er wird dir dankbar sein!
Wenn derjenige schon Schulden bei der Krankenkasse hat würd ich ihm nichts leihen^^