Wer zahlt, wenn ich in's Koma falle?
Hallo,
ich habe eine Frage, die gemischt, sowohl rechtlich als auch medizinisch ist bzw. geht es um die möglichen Kostenträger für einen pflegebedürftigen Krankenversicherten, der aus unterschiedlichen Gründen ins Koma gefallen ist. Ich nehme an, es wird entsprechend zwischen künstlichem Koma und künstlichem Tiefschlaf (evtl auch Locked-In?) unterschieden. Was ist bei einem "nicht näher bezeichnetem Koma"? soweit ich weiß richten sich ja alle Krankenkassen nach dem ICD (hier: R40.2)? Das Thema überfordert mich in seiner Fülle gerade daher nun meine Frage, ob jemand gute Quellen oder Informationen weiß. lG Stiggi
3 Antworten
Üblicherweise die Krankenkasse, allerdings kann es auch die Versicherung einer BG, nach einem Arbeitsunfall z.B. übernehmen.
Das ist ja schon eine komische Frage, warum willst Du denn sowas wissen? Wenn jemand in ein Koma fällt, ist das ja meist Krankheuitsbedingt und wird von der KK bezahlt, auch dann, wenn ein Patient in ein Künstliches Koma versetzt werden sollte, ist das bestimmt Krankheitsbedingt, vllt wenn ein Mensch sehr grosse Schmerzen hatt, werden sie oft in ein jkünstliches Koma versetzt, weil das für den Patient besser ist. Aber frag das mal einen Arzt Deines vertrauens. das ist ein sehr heiklesThema! G.Elizza
Hallo,
wende dich doch einfach mal an deine Krankenkasse, die beantworten dir gerne deine Fragen und vorallen kompetent.