Werde ich gekündigt (Krankenschein)?
Hallo. Seit Dienstag habe ich durchweg mit Durchfall Magenkrämpfe zu kämpfen. Gestern ging es mir einigermaßen okay, da bin ich dann auch zur Schule gegangen, weil wir sowieso nur bis 12:30 hatten. Ich bin derzeit in einer Ausbildung einer Art Maßnahme in der mich das Jobcenter hineingeschmissen hat. Ich war bisher noch nicht beim Arzt. Ich wollte heute zum Arzt mich Krankschreiben lassen und für Dienstag auch da ich da Zuhause geblieben bin, ein Anruf am Dienstag habe ich beim Arbeitsgeber getätigt und ihn gesagt das ich mich auf unbestimmter Zeit Krankmelde. Kann man sich auch z.B rückwirkend für Dienstag Krankschreiben lassen ? Wie sieht's arbeitstechnisch aus? Werde ich gekündigt? Attest würde ich selbstverständlich bei dem Arbeitsgeber in den Briefkasten tun. Hat jemand solch eine Erfahrung! Und durchweg ich will mich vor keiner Arbeit drücken, mir geht's wirklich schlecht und ich brauche euren Rat.
6 Antworten
Ob du rückwirkend Krankgeschrieben wirst entscheidet der Arzt.
Gekündigt wirst du deswegen nicht. Auszubildende haben besondere Arbeitsrechte. Wenn du unentschuldigt gefehlt hast, dann kommt wenn überhaupt erstmal "nur" eine Abmahnung.
Wenn du den AG informiert hast und du laut Vertrag erst ab Tag X ein Attest braucht, bzw der Arbeitgeber nix anderweitiges sagt, dann passiert da gar nix.
Wegen Margen Darm Infekt wird kein Azubi gekündigt.
Du kannst dich nicht auf unbestimmte Zeit Krankmelden. Wie lange du Krankgemeldet bist entscheidet ebenfalls der Arzt.
Der Arzt darf dich nicht rückwirkend krank schreiben, denn schließlich kann er nicht mit Sicherheit feststellen, dass du gestern und vorgestern auch schon die Sympthome hattest. Das Fernbleiben vom Arbeitsplatz wegen Krankheit bedarf von Anfang an ein ärztliches Attest, es sei denn im Unternehmen gibt es andere Vereinbarungen. Bei meinem Arbeitgeber darf man 2 Tage ohne AU krank sein, danach muss man ein Attest vorlegen.
Es hängt vom Arzt und der Erkrankung ab, ob er rückwirkend eine AU ausstellt; prinzipiell geht das nämlich, für max. 2-3 Tage!
Hast Du einen Arbeitgeber, bist Du in einer Ausbildung oder nimmst Du an einer Maßnahme teil?
Wenn Du krank bist, bist Du krank.
das ich mich auf unbestimmter Zeit Krankmelde.
Das war keine gute Idee. Du solltest Dich schon so lange krankmelden, wie auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt.
Rückwirkende Krankschreibungen sind meines Wissens nach grundsätzlich bis zu 3 Tage möglich. Es hängt aber vom Arzt und von der Diagnose ab ob er das macht.
Wenn Du in einer Maßnahme bist, dann mußt Du die Zeit der Erkrankung eventuell hintenanhängen. Genaues sollte aus der Eingliederungsvereinbarung vervorgehen.
Man geht, damit mein vom ersten Tag eine AU hat, sofort zum Arzt!
Rückwirkend wird gar nicht bis selten krank geschrieben!
Du hast jetzt ein Problem, welches Du heute umgehend klären solltest. Also AB ZUM ARZT, jetzt/sofort!
Gute Besserung.
Nachdem du Mittwoch in der Schule warst hat die Krankheit vom Dienstag nichts mit der von Donnerstag zu tun. Der Arzt wird dich nicht rückwirkend krank schreiben, muss er aber auch nicht. Ausser du hast AU-Pflicht ab dem ersten Tag, dann hättest du aber bereits am Dienstag zum Arzt gemusst.
Wieso solltest du gekündigt werden?