Darf meine Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter meinen ärztlichen Befund einfordern?
Da ich oft, wenn ich Termine mit meiner Arbeitsvermittlerin hatte, diese nicht wahrgenommen habe, und einen Krankenschein eingereicht habe, möchte diese nun, dass ich Ihr ärztliche Befunde vorlege. Da Sie den ärztlichen Dienst beauftragen möchte. Ich glaube, der Medizinische Dienst, sprich Amtsarzt, hat ein recht darauf, falls meine Leistungsfähigkeit geprüft wird, Aber meine Vermittlerin? Muss ich Ihr die Befunde zeigen?
7 Antworten
nein, die Befunde nicht; aber du solltest ein Attest vorlegen können
Auf der steht nur, dass du krank bist. Aber nix weiter.
Reicht doch!
Die Befunde selbst gehen sie nichjts an. Zweifelt sie an der Korrektheit der AU, kann sie den MDK einschalten, aber sie selber sieht Deine Krankenakte nicht ein.
Nebenbei,d a hier jemand schrieb, "ist nur Sachbearb eiterin, entscheidet nix"- doch, sie kann sehr wohl Sachen entscheiden. Eben nicht alles. Aber durchaus was.
Hier geht sie korrekt vor, dass sie die Häufung der AU passend zu Terminen prüfen will. Dochj wie gesagt: MDK. Nicht sie selber.
"Da ich oft, wenn ich Termine mit meiner Arbeitsvermittlerin hatte, diese nicht wahrgenommen habe, und einen Krankenschein eingereicht habe.." das hört sich schon seltsam an.
Ja natürlich darf sie das unter den beschriebenen Umständen, sie muß es sogar!
Grüße von einer leidenden Steuerzahlerin.
Nein die Vermittlerin darf die Befunde nicht sehen! Nur der Amtsarzt. Deinem Arbeitgeber bräuchtest du auch keine Befunde zeigen.
So sehe ich das auch!
Und woher weißt du das? Ist das mehr eine Ahnung, oder fundiertes Wissen?
Ich habe mich wegen Kopfweh krank gemeldet, weil ich an dem einen Tag nicht Arbeiten wollte. Das war dann im weitern Verlauf der Grund, dass ich heute Zwangsberentet bin und Sozialhilfe brauche. Also sei vorsichtig mit Krankmeldungen währen deiner Arbeitslosigkeit. Du hast scheinbar noch keine Ahnung, was hier in Deutschland abgeht.
Befunde des Arztes gehen die Vermittlerin gar nichts an. Sie kann eine Untersuchung beim Amtsarzt beantragen und mus sich dann mit dem Gutachten zufrieden geben, das sie von ihm erhält.
Dem Amtsarzt kannst du deine Befunde ruhig sagen und auch vorlegen. Er darf der Vermittlerin nicht sagen was in deinen Befunden stand. Sondern er muss ein eigenes Gutachten erstellen und seine Befunde benennen,
Das heist er gibt an die Vermittlerin weiter in wie weit du arbeitsfähig bist aus seiner Sicht. Und welche Tätigkeiten du nicht machen kannst.
Und nach diesen Feststellungen muss die Vermittlerin dann ihre gezielte Vermittlung ausrichten. und die Sache in Zukunft bearbeiten.
Darum nennt man sie ja auch SACH-Bearbeiterin.. Sie hat eine Sache zu bearbeiten. Aber sie ist kein Entscheidungsträger der bestimmt was du zu tun, oder zu lassen hast.
Ja.
Natürlich muss sie wissen, zu welchem Befund der Amtsarzt gekommen ist. Sie muss ja abschätzen, ob du noch gesundheitlich vermittelbar bist und ob sie dich aus dem Arbeitslosengeldbezug ausklammern kann.
mfg Nikodemus
Ich habe gehört, dass die Arbeitstauglichkeit wichtig ist, aber der genaue Befund geht sie nichts an.
so ist es
Du kannst auch Cholera haben. Das geht sie schon was an.
@ soz47.... auch das geht sie NICHTS an !
Sie bekommt ja immer eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.