Widerspruch einer genehmigten Reha wegen zu langer Wartezeit
Macht es Sinn Widerspruch einzulegen für eine genehmigte psychosomatische Reha?? Folgender Sachverhalt: Befinde mich im Widerspruchsverfahren der Erwerbsminderungsrente. Habe jetzt im Eilverfahren diese Reha genhmigt bekommen. Nach Aussage der Klinik kann man mir noch keinen genauen Aufnahmetermin mitteilen, da die Wartezeiten 5 - 6 Monte sind. Das verzögert meine Prüfung der EM Rente, da ich bereits von der Krankenkasse ausgesteuert bin.
3 Antworten
Wenn Du im Widerspruchsverfahren gegen Deinen abgelehnten Rentenantrag jetzt eine Reha bewilligt bekommen hast (ich gehe mal davon aus, dass Du den Reha-Antrag nicht von selbst gestellt hast), dann müsste es eigentlich bedeuten, dass Du zum jetzigen Zeitpunkt nicht arbeitsfähig bist. Dein RV-Träger geht aber davon aus, dass Deine Leistungsfähigkeit durch die Reha wieder hergestellt werden kann. Das kann man aber erst nach Abschluss der Reha beurteilen. Meiner Meinung nach müsstest Du also bis zum Ende der Reha einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Wichtig wäre dann nur der Rentenbeginn. Die Rente wird in diesem Fall als Zeitrente gezahlt und beginnt grundsätzlich 6 Monate nach Eintritt des Leistungsfalls. Je nach dem, wann Dein Leistungsfall ist, kann der "fikitve" Rentenbeginn leider auch erst nach der Reha liegen ;-( und es kommt zu keiner tatsächlichen Zahlung der Rente.
Kläre das auf jeden Fall mit dem RV-Träger ab, frage dort, was jetzt bis zum Beginn der Reha passiert und ob Dir bis zum Ende der Reha ggf. eine Rente zusteht. Steht Dir keine Rente für die "Übergangszeit" zu, schildere Deine Situation (Aussteuerung Krankengeld) und frage, ob ggf. ein früherer Aufnahmetermin möglich ist bzw. eine andere Klinik in Betracht käme. Ein Widerspruch nützt Dir wenig, da deren Bearbeitung auch wieder wertvolle Zeit kosten würde.
Das ist ja mal eine super Antwort. Vielen Dank. Ich werde dies mit meiner Anwältin abklären, die müßte ja eigentlich wissen. Habe meine EM Rente letztes Jahr 2009 im August beantragt. Aber ich glaube, dass erst nach der Reha über meine Rente entschieden wird. Denn sonst müßte ja alle die im Widerspruchverfahren sind für die Zeit schon Rente erhalten.
Wenn das Eilverfahren genehmigt wurde dann geht es schneller als 5-6 Monate
das war bei mir auch so,aber innerhalb von 3 Wochen konnte ich in die Reha.Rede mal mit deinem hausarzt wenn du einen guten draht zu ihm hast
war das auch eine psychosomatische Reha?? Weil dort die Wartezeiten im allgemeinen länger sind.
nein,wegen Bandscheibenvorfall
Hm, was soll denn der Wiederspruch gegen die Reha bringen? Ich kann da keinen Sinn drin sehen.
eben nicht. Die Klinik hat doch das Schreiben der DRV und mir dann mitgeteilt, dass die Wartezeit 5-6 Monate ist.