Widerspruch gegen zugewiesene Reha-Klinik
Heute habe ich meinen Reha-Bescheid ins Haus bekommen. Nun ist es allerdings so, dass die LVA mir eine Klinik zugewiesen hat, mit der ich nicht einverstanden bin (Die Klinik hat auf diversen Bewertungsportalen durchweg mies abgeschnitten)
-Habe vorher schon 2-mal eine Reha in derselben Klinik (Wunschklinik) gehabt wo ich dachte das ich dort auch wieder hinkomme. Die mir auch sehr gut gefallen hat, und möchte natürlich auch wieder in diese Klinik. -Wunschklinik gehört (der) zu meiner LVA
-Gibt es die Möglichkeit gegen den Kurort Widerspruch einzulegen? Wenn ja, muss ich da konkrete Gründe angeben?
-Können negative Erfahrungsberichte im Netz auch als Grund herangezogen werden?
-Wie muss dieser Widerspruch formuliert sein?
-Sollte man das anführen, das die zugewiesene Klinik im Netz so schlecht abgeschnitten hat? -Hat jemand Erfahrung mit so einen Widerspruch und wurde dem stattgegeben?
Danke für eure Antworten, schöne Feiertage und einen guten Rutsch.
3 Antworten
du läasst dich einfach krank schreiben und kannst wegen Krankheit leider nicht die Kur antreten. Keine Rehakur nimmt nämlich erkrankte Menschen.
Das ist ein Tipp fals alle Stricke reißen.
Unter anderem ist mir auch bekannt das man ablehnen kann und sich mit einem Wunsch äußern darf. Frag doch einfach noch einmal bei der BfA nach? Wenn du jetzt anfängst zu widersprechen dann kannst du Pech haben und dir wird die Kur gestrichen.
Wenn du den Umstellungsantrag gestellt hast, sag bei der anderen Klinik bescheid!!
Du kannst natürlich gegen die Klinik Wiederspruch einlegen. Das heißt, du stellst einen Umstellungsantrag. Da musst du die Vorteile deiner Wunschklinik darlegen. Wichtig dabei ist, dass die Wunschklinik einen Vertrag mit der RV hat. Und sie muss zu deinen Indikationen passen. Leg einfach die Vorteile deiner Wunschklinik, aus deiner Sicht, dar und schreibe das auf. Normalerweise dauert sowas nicht lang, bis zum Bescheid! Nein, auf gar keinem Fall schreibe auf, dass die andere Klinik im Netz schlecht abgeschnitten hat, dass intressiert die Leute bei der RV nicht. Da müssen schon andere Gründe ran. Ich habe auch einen Umstellungsantrag eingereicht und der wurde genehmigt.
Danke JuttaK, könntest du mir so ungefähr sagen was du für deinen Antrag angegeben hast. Die Wunschklinik hat einen Vertrag mit der RV und Indikation passt auch. Danke im voraus, gruß vomdeichmann
Ich habe halt auf das Wunsch,-und Wahlrecht verwiesen und geschrieben warum ich unbedingt in meine Wunschklinik wollte. Unteranderem weil sie nur was angeboten haben, was die andere Klinik nicht anbot und weil man auch zum Ort sich was wünschen kann. Ich wollte gerne in die erge, denn da fühle ich mich sehr wohl und da meie Reha 6 Wochen dauerte, hab ich halt geschrieben, man müsste sich ja auch wohl fühlen in der Reha wenn man schon für so eine lange Zeit von zu Hause weg iszt!
Nein,keine Chance,musst hin,ansonsten ist das Neue Jahr für dich gelaufen
Das ist falsch! Denn erst mal gibt es das Wunsch,-und Wahlrecht und man kann sehrwohl einen Umstellungsantrag sterllen. Die Reha ist genehmigt und verfällt nicht, wenn man nicht in die vorgeschlagene Klinik will.
Hallo Stadtreinigng, woher weist du das, und warum hat man dann ein Widerspruchsrecht?
Hallo, habe bis jetzt nur die bewilligung zur Reha, aber noch kein Termin, soll mich aber bei der Klinik melden.