Widerspruch gegen Reha - Entlassungsbericht!

2 Antworten

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Hallo Lena99334,

Sie schreiben unter anderem:

Widerspruch gegen Reha - Entlassungsbericht!

Aber meine Frage ist nur wie man bei einem Entlassungsberich Widerspruch leistet. Den Bericht haben wir heute erhalten und bitten um Rat da das einfach nicht funktioniert.

Antwort:

Ein REHA-Entlassungsbericht ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Zeitaufnahme, dazu noch von einem parteiisch unterlegten Verfasser ausgestellt!

Soll heißen:

Der Entlassungsbericht wird im Auftrag der Rentenversicherung ausgefertigt und das ist in diesem Fall ganz klare Ihre Gegenpartei!

Ist der Entlassungsbericht erst einmal ausgestellt, so wird dieser in der Regel nicht mehr korrigiert, denn das wäre für die ausstellende Klinik-Person-Arzt eine schlechte Visitenkarte!

Die DRV sitzt hier ganz klar am längeren Hebel und daran können Sie nur etwas zu Ihren Gunsten ändern, indem Sie Gegenbeweise in Form von glasklaren und aussagefähigen Arzt- und Entlassungsberichten Ihrer behandelnden Ärzte und Kliniken organisieren!

Optimieren und aktualisieren Sie Ihre Krankenakte an Hand des "Roten-Faden" unter folgendem Link:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines versierten und kompetenten Rechtsbeistandes:

VDK-im Rahmen der VDK-Mitgliedschaft:

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Alternative zum VDK, aber natürlich kostenpflichtig:

google>>

ra-buechner.de/schwerpunkte/UUS52-rechtsanwalt_berlin_rente_erwerbsminderung.php

Denken Sie ggf. auch an die Beantragung eines Schwerbehindertenausweis, wobei die Schwerbehinderung allerdings auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kaum einen Einfluß hat, sondern ggf. gewisse Nachteilsausgleiche sichert! Schwerbehinderung beginnt ab einem GDB 50 bis GDB 100!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Meine Schwester hat eine schiefe Hüfte, wurde operiert und musste anschließend zur Reha. Das Programm in der Reha war alles andere als angenehm oder helfend für sie.

Antwort:

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Sie müßen demzufolge von Ihren Ärzten aktuelle Arzt- und Entlassungsberichte organisieren, aus welchen glasklar ersichtlich ist, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, (auch für leichte Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw.) abgesunken ist!

Der Arzt von der Reha schrieb das sie den ganzen Tag belastbar ist. Meine Schwester hat solche Schmerzen, dass sie nicht länger als zwei Stunden sitzen kann.

Antwort:

Vermutlich hat Ihre Schwester die REHA-Maßnahme ohne eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes angetreten, denn dann ist es fast schon die Regel, daß die Entlassung als arbeitsfähig über 6 Stunden erfolgt!

Sie müsste Rente bekommen da sie nicht arbeiten kann, doch durch diesen Bericht kann sie sich auf den Kopf stellen.

Antwort:

Auf den Kopf stellen wird Sie nicht weiterbringen!

Orientieren Sie sch bitte sehr konsequent am "Roten-Faden", optimieren Sie Ihre Krankenakte und dann reichen Sie den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zusammen mit einer Kopie Ihrer optimierten Krankenakte bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt ein!

Vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt dann einen Termin und füllen Sie die umfangreichen Antragsunterlagen zusammen mit Ihrem Sachbearbeiter aus!

Lassen Sie Ihren Rechtsbeistand bei der DRV eine Akteneinsicht in Ihre Akte geltend machen und so kann festgestellt werden, wo in Ihrer medizinischen Beweisführung Schwachstellen enthalten sind!

Da Ihre Schwester vermutlich noch sehr jung ist, wird die DRV alles unternehmen, um nicht leisten zu müßen!

Umso wichtiger sind demzufolge glasklare, aussagefähige, unwiderlegbare Arzt- und Entlassungsberichte!

Der beste Fachanwalt kann Ihnen ohne diese unverzichtbaren Nachweise in der Regel nicht weiterhelfen!

In der Regel landen derartige Verfahren vor dem Sozialgericht und dort kommt es ganz besonders darauf an, daß Sie diese Nachweise beibringen können!

Fazit:

Haken Sie diesen ungünstigen Entlassungsbericht ab unter "ferner liefen" (denn das ist unnötige Zeitverschwendung!) und konzentrieren Sie sich auf eine knallharte, schriftliche Gegenargumentation in Form einer aktualisierten, optimierten Krankenakte laut dem "Roten-Faden!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn deine Schwester wirklich starke Schmerzen hat, sollte Sie zu einem Orthopäden gehen und sich dort nochmal untersuchen lassen. Bzw. hat mit den damaligen Arzt ein klärendes Gespräch stattgefunden? Hat deine Schwester jemanden erzählt, dass sie so starke Schmerzen hat? Das geht aus deiner Frage leider nicht hervor. Und ich weiß aus meinem Beruf heraus, dass sich Patienten die Ärzte sehr oft nichts zu fragen trauen... 

Lena99334 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 17:02

Ja sie hat dem Arzt von der Reha alles gesagt, er meinte nur das sie noch jung ist und unbedingt arbeiten muss und somit hat er in den Bericht geschrieben das sie komplett belastbar ist. Sie hat sich mehrmals beschwert. Andere Ärzte sagen das sie Rente bekommen muss doch durch diesen Bericht kann man nichts weiter machen denn er wird immer und überall vorgelegt.

Wir waren auch schon bei einem Orthopäden. Meine Schwester ist schon seit 6 Jahren in Behandlung und wir laufen von Arzt zu Arzt. Aber meine Frage ist nur wie man bei einem Entlassungsberich Widerspruch leistet. Den Bericht haben wir heute erhalten und bitten um Rat da das einfach nicht funktioniert.

cinderellaf  31.03.2015, 19:43
@Lena99334

Da kann ich leider nix dazu sagen, das weiß ich nicht. Sorry. :(