Wie bekommt man eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung?
Nehmen wir an, man ist krank und kann einen Termin beim Arbeitsamt nicht wahrnehmen, weil man z. B. Durchfall hat. Wie bekommt man diese Bescheinigung? Denn eigentlich bekommt man diese ja nur, wenn man zum Arzt geht...somit ist aus logischer Sicht der Grund dafür ja auch nicht mehr gegeben?
Darf sowas überhaupt verlangt werden seitens des Jobcenter, wenn der Kunde noch nie bei einem Beratungstermin gefehlt hat? Ist ja schon etwas Willkür.
6 Antworten
Wer einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnimmt und dafür medizinische Gründe geltend macht, muss diese Gründe ggf. nach Aufforderung des Jobcenters nachweisen. Eine normale AU-Bescheinigung genügt dafür nicht, da die Wahrnehmung eines Termins beim Jobcenter häufig auch im Zustand der Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Der Kunde des Jobcenters muss also nachweisen können, dass es ihm aus medizinischen Gründen nicht zumutbar war, überhaupt den Weg zum Jobcenter zu überwinden. Diesbezüglich ist es dem Kunden übrigens auch zumutbar, ein Taxi zu nehmen.
Lies doch meinen Text bitte nochmals aufmerksam durch, dann wirst du erkennen, dass dieser ganz allgemein gehalten ist und sich nicht auf eine spezielle Diagnose bezieht.
Dazu schreibt das wegen SGB II § 59 Meldepflicht einschlägige SGB III in § 309:
(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.
Falls der Zweck aber nicht erreicht werden kann oder man gar nicht mehr erscheinen kann an diesem Tag, kann man auch einen nachträglichen Attest vorlegen, in diesem Fall also eine nachträgliche Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Dazu schreibt die Fachfrau Ina Reinsch:
"Bei einem fiesen Magen-Darm-Infekt dürfte das kein Problem darstellen. Hier werden die Symptome - wenn auch abgeschwächt - noch am nächsten Tag vorhanden sein."
Weiter heißt es dort:
Es genügt nämlich, wenn Sie am Tag Ihrer Krankheit in der Praxis Ihres behandelnden Arztes anrufen und schildern, dass Sie nicht in der Lage sind, zu ihm zu kommen. Sie können dann um einen Termin am darauffolgenden Tag bitten - an dem es Ihnen hoffentlich schon etwas besser geht. Ihr Arzt kann Ihnen dann ausnahmsweise rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ausstellen. Das regelt die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie.
Analog sollte dies auch für eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, warum auch nicht?
Dass eine solche verlangt werden kann vom Jobcenter, dafür spricht u. a. dies:
Das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a. M. (Az. S 26 AS 795/13) vom 11.06.2015
Das Sozialgericht Frankfurt a. M. hat die gegen die Sanktion erhobene Klage zurückgewiesen. Zwar reiche eine Krankschreibung im Regelfall aus, um die Nichtwahrnehmung eines Termins bei der Behörde zu entschuldigen. Die Behörde dürfe jedoch in begründeten Ausnahmefällen zusätzlich eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung verlangen, so das Urteil (Az. S 26 AS 795/13).
....
Die Arbeitsunfähigkeit sei dabei zwar nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Mit einer Arbeitsunfähigkeit sei aber regelmäßig die Vermutung verbunden, dass ein Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Diese Vermutung sei dabei im Streitfall von den Sozialgerichten zu überprüfen.
Die Quelle dafür und eine Diskussion darüber findet sich hier.
Gruß aus Berlin, Gerd
Also dürfen sie es von mir nicht verlangen. Da ich ja sonst immer da war und mich bei Terminen nie krankgeschrieben habe liegt ja kein begründeter Ausnahmefall vor.
So sah es das Sozialgericht Frankfurt a. M. in einem speziellen Fall 2015. Das erhöht möglicherweise die Chance, dass dein Sozialgericht in deinem Fall gleich oder ähnlich urteilen wird.
Mir ist aber auch die Rechtsmeinung bekannt, dass eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung routinemäßig verlangt werden kann. In der Praxis handeln die Jobcenter unterschiedlich.
Mein Urteil wäre:
A) Wer öfter lieber zum Hausarzt geht als zu einem Termin, ist hochgradig verdächtig, mit Gefälligkeits-Attesten zu hausieren.
B) Wer bereits arbeitsunfähig geschrieben ist und vorbringt, deshalb auch nicht zu einem Termin erscheinen zu müssen, denkt grundsätzlich falsch. Denn Arbeiten und Reisen sind meist unterschiedliche Tätigkeiten. Auch hier könnte ein begründeter Ausnahmefall vorliegen. Nämlich der, dass der Kunde denkt, er müsse mit einer AU generell nicht zum Amt, auch dann nicht, wenn er wegen eines verstauchten Fingers AU geschrieben worden ist.
Ja, dürfen die verlangen
Nein, dürfen die nicht.
Komisch, dass ich dafür 2 "Hilfreich" erhalten habe.
Komisch, dass beangato 3 "Hilfeich" bekommen hat und dazu auch noch 70 Level mehr hat als du.
Schön für dich.
Tja, blöd gelaufen für dich :)
Es ist nichts neues, dass du ein schlechter Mensch bist.
Was du von mir denkst interessiert mich nicht und du lenkst nur vom Thema ab.
Aha
die stellt der arzt aus, wenn er der meinung ist, dass du so bettlägerig bist, dass du nicht laufen kannst.
eine krankschreibung ist kein grund um nicht an einem termin teilzunehmen
Das Thema hatten wir schon oft genug.... eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reich auch um den Termin nicht wahrnehmen zu müssen.
Also Windeln anziehen? Und wenn ich bettlägerig bin, wie soll ich dann zum Arzt?
Ärzte machen auch Hausbesuche, wenn es den Patienten so schlecht geht, dass sie nicht aus dem Haus können, dann sollte so eine Bescheinigung auch kein Problem sein. Und bei allen anderen kann man durchaus hingehen / sich evtl. fahren lassen. Manchmal hilft auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter, wenn sonst immer alles gut war, sind die meistens Verständnisvoll.
Die braucht man nicht und sie darf höchstens verlangt werden, wenn man beispielsweise immer an Terminen krank ist.
Endlich mal eine gute und richtige Antwort. Wenn ich mir hier so die anderen Antworten angucke könnte ich echt ins Essen brechen....
man braucht sie nicht, wenn man am termin teilnimmt. wenn man diesen nicht wahrnehmen will, weil man krank ist brauchts eine solche bescheinigung, ansonsten gibts eine sanktion.
Falsch.
https://openjur.de/u/620174.html
Um Kranksein ging es auch gar nicht. Der FS erhielt die Einladung zu spät. Dafür kann er nichts.
Bin ich nie...war bisher immer bei Terminen (bis auf gestern, da gestern Termin war, aber EInladung gestern erst kam per Post). Das ist generell ein Sacharbeiter, der vielen Probleme macht und wohl Spaß dran hat. Wäre diese Willkür neben anderen Dingen ein Recht auf Wechsel des Sachbearbeiters?
ein Recht auf Wechsel des Sachbearbeiters?
Das weiß ich leider nicht. Frag mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger nach.
Ich habe mal eine Einladung sozusagen für vorgestern bekommen.
Ein Termin muss dir mindestens 24 Stunden vorher SCHRIFTLICH bekannt gegeben werden. Dann hättest du Zeit genug, einen Arzt aufzusuchen.
Dass die Post erst gestern kam. kannst du dann ja belegen
Woher weißt du denn wie dieser Sachbearbeiter mit anderen "Kunden" zurecht kommt?
Ist hier sehr bekannt der Vogel. Von mehreren Leuten gehört inkl. Mitarbeiter eines Maßnahmeträgers
Mit Durchfall? Da wird sich der SB aber freuen - auch über einen evt. darauf folgenden Krankenschein.