ALG II-Empfänger: Befreiung von Eigenanteilen?


19.03.2022, 21:28

Bitte unterscheiden zwischen Zuzahlung und Eigenanteilen!

6 Antworten

Du solltest erst einmal den Unterschied zwischen Eigenanteil und Zuzahlung verstehen !

Deine genannten derzeit 53,88 € bei chronischer Erkrankung von 1 % ist der Eigenanteil und hat nichts mit einer Zuzahlung zu tun und davon kann man sich auch nicht befreien lassen.

Zuzahlen muss man z.B. bei Medikamenten und damit kann man dann auch den Eigenanteil erreichen, deshalb sollte man sich die Belege immer aufheben oder sich gleich im Voraus für das ganze Jahr befreien lassen, dass mache ich schon länger als 10 Jahre so.

Aber selbst wenn man seinen Eigenanteil fürs ganze Jahr schon in Voraus gezahlt hat und seinen Ausweis für die Befreiung hat, kann es passieren, dass man für einzelne Medikamente trotzdem eine geringe Zuzahlung leisten muss.

Das ist z.B. bei meinen benötigten Augentropfen zur Senkung des Augendrucks der Fall, da muss ich trotz Befreiung immer so um die 1,60 € zuzahlen, weil meine Krankenkasse nur einen gewissen Betrag anerkennt.

RENALENNE  05.04.2022, 01:50

@ Regina3,

Zur Zuzahlung zu den Medikamenten kann man sich als chronisch Kranker auf Antrag bei der Krankenkasse befreien lassen. Der Arzt muss die chronische Krankheit bescheinigen. Antrag bei der Kasse stellen, Einkommensnachweis wie z.B. Bescheid über ALG II . dann zahlen Sie eine Summe im Voraus für das Kalenderjahr und Sie erhalten einen Ausweis dss Sie von der Zuzahlung zu den Medikamenten befreit sind. Alles was die Kasse "zahlt!"

Allerdings gibt es ausnahmen wie zum Beispiel Spritzen mit Kortison, die der Orthopäde spritzt. Er kann 10,00€ pro Spritze verlangen, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, die von Befreiung zutr Zuzahlung "ausgeschlossen"sind.

isomatte  05.04.2022, 08:17
@RENALENNE

Habe ich etwas anderes behauptet ?

Nicht nur wenn man chronisch krank ist kann man den Eigenanteil in Voraus zahlen, dann halt 2 % vom jährlichen Bruttoeinkommen bzw. Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Erreicht man den gezahlten Betrag nicht, wird man auf Antrag den zu viel gezahlten Betrag von der Krankenkasse erstattet bekommen, nur würde das ganze keinen Sinn ergeben, wenn man gesund ist und selten zum Arzt muss.

RENALENNE  05.04.2022, 22:34
@isomatte
freundlicherweise erwähnte ich es für Regina3, weil es da um eine chronische Krankheit ging. und um ALG II. Alles Andere war für mich nicht relevant.Von einer anderen Behauptung war auch keine Rede.
Bleiben Sie gesund !
isomatte  06.04.2022, 05:06
@RENALENNE

Sorry

Ich habe gar nicht gesehen das der Kommentar nicht von @ Regina 3 kam.

Ganz befreien lassen kannst du dich nicht. Der zumutbare Eigenanteil an medizinischen Leistungen liegt bei 2 % des Jahreseinkommens. Bei chronischen Erkrankungen reduziert sich der Betrag auf 1 %.

Du musst Quittungen sammeln, und sobald dieser Betrag erreicht ist, bekommst du eine Freistellung für das restliche Jahr.

Es gibt keinen Unterschied. Die einen nennen es Eigenanteil die anderen Zuzahlung. Nein von diesem Betrag kann man sich nicht befreien lassen, den muss man leisten. Kommt man darüber, ist man für den Rest des Jahres dann befreit.

Und diesen Betrag muss man von seinem ALG II selbst aufbringen. Da gibt es keine weiteren Hilfen finanzieller Art.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Chronisch Kranke müssen 1% Zuzahlung leisten. Wenn man dies im voraus bezahlt, kann man sich sofort befreien lassen

Regina3 
Beitragsersteller
 02.08.2022, 19:24

Vielen Dank! (anklicken geht gerade nicht).

Regina3 
Beitragsersteller
 03.08.2022, 00:49
@Regina3

Jetzt wieder ...

Regina3 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 21:38

Es geht mir um Eigenanteile. Nicht um Zuzahlungen. Sind 2 unterschiedliche Dinge ...

Regina3 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 21:47
@GoodJokeHaHa

Danke. Ja. Da gibt es wohl gar nichts ...