Wie lange dauert es bis eine widerspruchssitzung der AOK ueber eine Pflegestufen Entscheidung Urteilt.Nach vorangegangenen gutachten?

3 Antworten

Guten Tag,

nach Eingang eines fristgerechten Widerspruchs dauert es im Normalfall zwischen 4 und 10 Wochen bis zum Widerspruchsbescheid.

Dazwischen kommt es entweder zu einem Aktenlagegutachten oder, je nach Güte der Begründung, zu einer Widerspruchsbegutachtung und danach entsprechend zu einem "vollständigen" Widerspruchsgutachten. Beide Arten der Gutachten bilden auf jeden Fall die Basis für den Widerspruchsbescheid der Pflegekasse.

Ein privat formulierter Widerspruch ist statistisch nur sehr selten als ausreichend zu bezeichnen. Daher würde ich die Begründung im Zweifel einem Pflegesachverständigen überlassen.

Pflegestützpunkte sind Erfüllungsgehilfen der Kassenverbände. Ich würde von denen keine unabhängige Unterstützung im Widerspruchsverfahren erwarten!

Pflegedienste kennen sich mit der praktischen Pflege aus, hier sind aber Kenntnisse und weitreichende Erfahrung der Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit gefordert. Außerdem helfen Pflegedienste, schon aus zeitlichen Gründen, im Normalfall nur deren eigenen Patienten.

Rufen Sie mal unter 0800/611 611 1 beim Pflegetelefon des bundesweiten Pflegenetzwerkes an. Die beraten und informieren kostenlos und absolut unabhängig, dass weiß ich aus eigener Erfahrung. Selbst die Gebühren des Telefonats werden von denen übernommen.

Freundliche Grüße

P. S.

Griesuh  19.02.2016, 07:36

pSchneider, leider stimmt deine Aussage nicht. Diese von mir angebenen Stellen beraten und helfen bei Begutachtungswidersprüchen und allen anderen Problemen mit den Kassen. Probleme mit Einstufungen sind das tgl. Brot ambulanter Pflegedienste und diese kennen sich zu meist sehr gut aus

Es hilft hier kein globales Netzwerk, da bei einem Widerspruch zur Einstufung, der Betroffene von der beratenden Stelle persönlich in Augenschein genommen werden muss um beurteilen zu können ob der Widerspruch tatsächlich Erfolg versprechend ist.

Denn meistens gehen pflegende Angehörige von falschen Vorstellungen zur Einstufung aus..

pschneider  29.02.2016, 15:25
@Griesuh

Guten Tag Griesuh,

es ist mir schon häufiger aufgefallen, dass Ihre Antworten immer wieder erscheinen, als sind Sie der einzige Experte zum Thema Pflegestufen & Co.!?

Es ist durchaus erkennbar, dass Sie sich mit diesem Thema fachlich sehr gut auskennen. Allerdings schreiben Sie bedauerlicherweise, mit Verlaub, genauso einseitig wie die meisten anderen Menschen, wenn es um die Pflege geht.

Vermutlich arbeiten Sie bei einer Pflegekasse, einem Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung und haben eben keine andere Wahrheit kennenlernen müssen und/oder dürfen?!

Nach meiner Erfahrung sieht die Realität anders aus und die meisten Betroffenen - das weiß ich aus eigener Erfahrung innerhalb meiner Familie – erleben eine ganz andere Praxis.

Konkret bedeutet dies, mit Bezug auf unsere Antworten, dass meine Aussagen über die Empfänger von Mitteln der Pflegekassen (z. B. Pflegestützpunkte) nun einmal nicht unabhängig sein können. Das ergibt sich quasi zwangsläufig und hat sich inzwischen auch herumgesprochen.

Rund 1.700.000 Menschen nehmen die Unterstützung eines Pflegedienstes überhaupt nicht in Anspruch. Somit haben diese Menschen auch keinen persönlichen Ansprechpartner bei einem solchen Pflegedienst.

Pflegedienste die zu den Beratungseinsätzen kommen (müssen), erledigen selbst das häufig nur widerwillig (weil offensichtlich unterbezahlt). Warum sollten diese Pflegedienste, selbst wenn sie fachlich in der Lage sein sollten, unentgeltlich im Widerspruchsverfahren unterstützen? Pflegedienste erhoffen sich nach einem Widerspruchsverfahren selbstverständlich mehr Sachleistungen durch den bestehenden Patienten. Im genannten Fall ist dies nicht zu erwarten.

Das „globale Netzwerk“ wie Sie es bezeichnen, hat unsere Familie und Freunden bereits 7 Mal (!?) erfolgreich unterstützt! In jedem dieser Fälle waren die Experten nicht nur erfolgreich, sondern unsere Freunde und Verwandten waren auch persönlich immer begeistert über die Kompetenz und die Ruhe und Besonnenheit mit denen die Pflegesachverständigen und Juristen mit denen umgegangen sind.

Ihre Antworten, die mir bekannt sind, klingen immer wie eine eindeutige Festlegung, die keine Zweifel offen zu lassen scheint. Mir persönlich fehlt dabei jede Persönlichkeit.

Meiner Meinung nach benötigt die tragische Welt der pflegebedürftigen Betroffenen und deren Angehörigen andere Tipps, Informationen und Unterstützung, als emotionslose Theorien aus Fachbüchern und scheinbares Unverständnis für menschliche Situationen.

Der reiche Mann vor einem vollen Kühlschrank versteht die Hungersnot nicht...

Somit bleibe ich meiner Antwort vom 18.02.2016 treu.

Freundliche Grüße
P.S.

Hallo,

den Ausführungen von pschneider stimme ich zu. Wenn Sie in Widerspruch gegangen sind, erhalten Sie nach erneuter Begutachtung (persönlich oder Aktenlage) einen Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Widerspruch. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Sie den Widerspruch aufrecht erhalten möchten.

Wenn Sie dies deklarieren, wird der Vorgang dem Widerspruchsausschussvorgelegt. Dieser tagt i.d.R. ein Mal im Monat.

Sollte hier dem Widerspruch weiterhin nicht stattgegeben werden, haben Sie als letzte Möglichkeit die Einreichung einer Klage über das Sozialgericht.

Die Pflegestützpunkte können eine große Hilfe sein, wenn Sie eine Pflegestufe beantragen. Sie können Sie auch über Leistungen und Möglichkeiten außerhalb der Pflegekasse beraten und unterstützen.

Gruß tempic

Die AOK macht keine Sitzung.

Der Widerspruch wird nochmals an den MDK weiter gegben. Dieser schaut sich das Gutachten an und entscheidet dann ob nochmals ein Gutachter wegen eines Widerspruchgutachtens zu euch ins Haus kommt.

Ich hoffe doch, dass ihr beim Widerspruch nicht auf der Hauswirtschaft herum gepocht habt, denn diese ist nicht Pflegestufenrelevant.

Dann hoffe ich, dass ihr im Widerspruch auf eine erneute Begutachtug bestanden habt.

Und zu guterletzt: habt ihr euch von einem örtl. ambul. Pflegedienst, dem Seniorenbüro, dem Pflegestützpunkt  oder einer anderen sozialen Einrichtung in Sachen Widerspruch beraten und Helfen lassen?