Schwanger, arbeite als Reinigungskraft... ab wann in Mutterschutz?
Guten Morgen euch allen!
Meine Situation ist wie folgt... Bin Schwanger (10/2) und momentan im Krankenstand... ständige Übelkeit, Erbechen, Kreislaufprobleme, Müdigkeit, Kopfschmerzen... Arbeite im städtischem Krankenhaus als Reinigungskraft und habe somit ständig mit starken Reinigungsmitteln zu tun, muss schwere Müllsäcke heben (teilweise sehr unangenehme Gerüche) und es ist unter massivem Zeitdruck zu arbeiten... Am Ende eines normalen Arbeitstages hab ich ca. 10-12 km auf dem Tacho... Meine Chefin hat mir zwar Unterweisungen gegeben, was ich machen darf und was nicht... In der Realität sind diese Richtlinien aber nicht einzuhalten, weil ich sonst eigentlich so gut wie nichts mehr machen dürfte...
Nun meine Frage... Hab ich in meinem Fall gute Chancen auf frühzeitigen Mutterschutz oder muss ich wirklich noch wochenlang im KS bleiben?
Danke schon mal für eure Antworten...
Liebe Grüße Steffi 😉
6 Antworten
Das entscheidest weder Du noch Dein Arbeitgeber!
Das musst Du mit Deinem FA besprechen!!
Der spricht dann ein sogenanntes Beschäftigungsverbot aus!
Das Stichwort lautet: Beschäftigungsverbot
Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest.
Durch das Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt.
Der Gynäkologe, der Hausarzt oder auch der Betriebsarzt können dir das Beschäftigungsverbot aussprechen.
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Bei meiner Schwägerin (Krankenschwester) war es so, dass ihr Frauenarzt ihr in der 11 Woche kein Verbot aussprechen wollte und lies sie nur Krankschreiben. Sie muss ebenfalls Patienten weiterhin auf den Betten ziehen und schieben. Der AG meinte, dass sei bereits eine Einschränkung, da sie alles zu zweit machen. Dennoch zieht/schiebt sie bei deinem 100 Kg Mann - 50 Kg des Gewichts.
Sie klagte weiterhin über Übelkeit und ist zum Betriebsarzt gegangen, der ihr sofort ein Verbot Aussprach.
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Sei Konsequent und du wirst das bekommen, was dir zusteht!
Viel Erfolg!
Mach das auf jeden Fall. Sie hat es nun zum 2ten mal bekommen!
Danke dir... Muss ich mich erkundigen, ob das alles auch im österreichischem Mutterschutzgesetz gilt
Demnächst bei weiteren Fragen immer dazu schreiben, dass man aus Österreich kommt. Denn dort sind die Gesetze anders und zwar gravierend.
Den Link aufmerksam durchlesen und dementsprechend reagieren.
Besprich das bitte mit Deinem Arzt.
Alles klar, danke! Werde diese Woche mit meinem Hausarzt sprechen. Der kennt meine Situation...