Schwanger, arbeite als Reinigungskraft... ab wann in Mutterschutz?

6 Antworten

Das entscheidest weder Du noch Dein Arbeitgeber!

Das musst Du mit Deinem FA besprechen!!

Der spricht dann ein sogenanntes Beschäftigungsverbot aus!

Das Stichwort lautet: Beschäftigungsverbot 

Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. 

Durch das Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. 

Der Gynäkologe, der Hausarzt oder auch der Betriebsarzt können dir das Beschäftigungsverbot aussprechen.

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Bei meiner Schwägerin (Krankenschwester) war es so, dass ihr Frauenarzt ihr in der 11 Woche kein Verbot aussprechen wollte und lies sie nur Krankschreiben. Sie muss ebenfalls Patienten weiterhin auf den Betten ziehen und schieben. Der AG meinte, dass sei bereits eine Einschränkung, da sie alles zu zweit machen. Dennoch zieht/schiebt sie bei deinem 100 Kg Mann - 50 Kg des Gewichts.

Sie klagte weiterhin über Übelkeit und ist zum Betriebsarzt gegangen, der ihr sofort ein Verbot Aussprach. 

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Sei Konsequent und du wirst das bekommen, was dir zusteht!

Viel Erfolg!


SteffiEsti 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 07:48

Alles klar, danke! Werde diese Woche mit meinem Hausarzt sprechen. Der kennt meine Situation...

MajDiiiii  11.07.2017, 07:49
@SteffiEsti

Mach das auf jeden Fall. Sie hat es nun zum 2ten mal bekommen!

Demnächst  bei weiteren Fragen immer dazu schreiben, dass man aus Österreich kommt. Denn dort sind die Gesetze anders und zwar gravierend.

Den Link aufmerksam durchlesen und dementsprechend reagieren. 

https://www.bruttonetto-rechner.at/familien/mutterschutz/

Besprich das bitte mit Deinem Arzt.