Wie lange Zwangseingewiesen?
Hallo ihr Lieben Seit geraumer Zeit lese ich hier Still und Heimlich mit. Aber nun brauche ich eure Hilfe. Zur Geschichte (achtung länger)
Seit Samstag ist meine Schwester (18jahre) in einer geschlossenen Klinik untergebracht. Das Verfahren wurde durch Amtsarzt, Richter usw durchgeführt und umgesetzt. Der Richter meinte 6 Wochen Aufenthalt und dann nur Entlassung wenn der Arzt sein ok gibt. Doch nun meint sie, dass sie Freitag schon wieder entlassen wird... Man muss dazu sagen, dass das Verhältnis zu mir sehr schlecht ist und seit ich erfahren habe das sie sich massiv ritzt ( arme beine bauch usw) noch schlechter, da sie bei ihrem arbeitslosen Freund bleibt, der sie schon mehrfach betrogen hat, sie ständig rausschmeißt und sie an dem Abend, trotz aufgeritzen Arm, hat weglaufen lassen, sodass Hundstaffeln sie in einem Wald suchen mussten, da sie vorher klar gesagt, dass sie sich das Leben nehmen wird. Jetzt hat er ihr in der Klinik gesagt, das er sie heiraten wird, sobald sie raus ist. Jetzt ist meine Frage, ob sie wirklich entlassen werden kann, oder wie ich meine meiner MUtter damit nur massiv seelisch Schaden will. Langsam verzweifel ich hier...
6 Antworten
Soweit ich informiert bin gilt so ein Beschluss 6 Wochen lang, muss aber nicht unbedingt bis zum Ende ausgereizt werden wenn aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine Entlassung spricht. Der Beschluss dient ja hauptsächlich dazu fremd- oder selbstgefährdete Menschen zu schützen. So einfach ist es sicherlich nicht sich aus einem bestehenden Beschluss rauszuwinden, wenn sich ihr Zustand nicht wirklich gebessert hat, von daher würde ich mir nicht allzu große Sorgen machen.
Okay.. deine Schwester ist 18, also volljährig und kann selbst entscheiden.
Wenn jedoch ein Richter etc. festgelegt hat wie lange sie bleiben muss.. hätte ich jetzt gedacht, dass sie auch diese 6 Wochen dort bleiben muss.
Es kann aber auch sein, dass es sich hier nur um eine Art Empfehlung handelt, sodass deine Schwester die Möglichkeit hat, zu sagen, wenn sie gehen will und das dann auch geschehen kann. Verstehst du?
Es ist offensichtlich - sie sollte den Typen auf keinen Fall heiraten
Bei einer solchen psychischen Störung sollte sie unbedingt in der Klinik bleiben! Die therapieren sie und stellen sie medikamentös ein, sodass es ihr auf Dauer besser geht!
Ob sie deine Mutter seelisch schadet würde ich, auch wenn das durchaus beachtenswert ist, erstmal in den Hintergrund rücken, weil es darum geht, dass deiner Schwester geholfen wird.
Es ist klar, dass Eltern unter Krankheiten ihrer Kinder leiden, aber dann sollten sie sich vielleicht auch Hilfe suchen.
Es gibt Gesprächsgruppen in denen man einfach erzählen kann, was einen beschäftigt und Antworten von Leuten bekommt, die ähnliches durchmachen
Wenn sie zwangseingewiesen wurde, kann sie sich nicht selbst entlassen. Also wird sie mindestens ihre 6 Wochen dort sein, wenn nicht länger - dass hängt von ihr selbst ab.
1. Sie wird sehr sicher nicht so bald entlassen. 2. Wende dich mal an die Klinik und sag denen da, wie es dir und deiner Mutter geht. Da gibt es oft super Beratung für Angehörige. Musst dich vlt. erst mal durchfragen, aber das wird viel helfen.
Ich glaube nicht, das der Richter einfach seine Meinung ändert. Viel Glück dir und deiner Familie und hoffentlich kriegt deine Schwester die Kurve und trennt sich von dem.