Wie stellt der Arzt fest, dass jemand im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und voll geschäftsfähig ist?
Wie geht der Arzt vor, ich meine, reicht ihm ein Blick in die schönen blauen Augen des Gegenübers, oder was macht er?
Es geht um das Formular auf Seite 4 dieses PDF-Files: http://www.hausaerzte-herrenhausen.de/Vorsorgevollmacht.pdf
Ärztliche Bescheinigung
Ich bestätige, dass die/der Erklärende die Patientenverfügung im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfasst hat und in vollem Umfang geschäftsfähig ist .
3 Antworten
Durch eine Neurologisch-psychiatrische Untersuchung in der Regel.
Da es im Zweifel aber schnell gehen muss und keiner vor genau dem Problem stehen will wo dann im Zweifel erst mal Verwandte befragt werden müssen etc - stellt man Vollmachten besser ohne Gültigkeitsbedingung aus, damit derjenige im Notfall sofort und ohne aufwändige und zeitraubende Begutachtung handeln kann.
Denn sonst kann der Fall wenn irgendwer das anzweifelt vor dem (Betreuungs-)Gericht landen und der Patient wird uu längere Zeit entgegen seinen Wünschen behandelt weil die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Verstehe ich nicht. Wer, wenn nicht ein Arzt, soll denn feststellen, ob jemand (noch) im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist?
Es kann aber nicht immer sofort und zügig festgestellt werden. Selbst innerhalb eines Klinikums kann es zu Verzögerungen von 24h kommen - und solang die Feststellung nicht vorliegt könnte dann die bevollmächtigte Person keine Entscheidung treffen. Nehmen wir an der Patient hatte einen Unfall, der psychische Status ist unklar... Dann würde man ihn keine Entscheidung über zb eine angeratene aber noch nicht lebensnotwendige Operation treffen lassen, der bevollmächtigte könnte aber vor Feststellung durch einen Facharzt auch nichts entscheiden. Würde sich der Zustand inzwischen verschlechtern, müssten und dürften die Ärzte entscheiden, auch GEGEN den Willen des Patienten (wenn psychischer Zustand uneindeutig) UND des Bevollmächtigten.
Was bedeutet "Gültigkeitsbedingung"? Kann diese Ärztliche Bescheinigung auch ungültig sein?
habe ich erst kürzlich auch für meinen papa gebraucht um beim notar ein testament machen zu lassen. der hausarzt kennt in der regel seine patienten und kann auch einschätzen ob jemand noch voll geschäftsfähig ist. ein fremder arzt hat seine fragen die r stellen kann um das zu beurteilen
Hallo,
man braucht nicht zwingend so eine Bescheinigung. Ich selbst habe die Pat.Verfügung und Vorsorgevollmacht von Rechtsanwalt Putz (München.) Auf der home page findet man die Vordrucke zum downl. oder man bestellt sie sich für knapp 7,- Euro
Übrings: ich habe zu diesem Thema schon viel geschrieben. Schau doch mal in meinem Profil nach.
Schöne Grüße
In dem PDF-File von diesem RA Putz steht
Es empfiehlt sich, diese Verfügung regelmäßig (z.B. alle ein bis zwei Jahre) mit Unterschrift zubestätigen.
Bedeutet das, dass man auch alle paar Jahre wieder zum Arzt muss, um sich checken zu lassen? Da ist der Willkür ja Tür und Tor geöffnet.
Gültigkeitsbedingung bedeutet dass die Vollmacht erst mit erfüllen einer Bedingung (hier: nicht mehr im vollbesitz der geistigen kräfte) gültig wird. Also ohne dass ein Arzt das feststellt die Vollmacht (noch) nicht gültig ist.