Nahtlosigkeit ALG1?
Guten Tag,
war im Nov. 2018 in der Reha und bin Arbeitsunfähig entlassen. Seit Dez. 2018 von der KK ausgesteuert und in der Nahtlosigkeit ALG1 und EM Rentenantrag wurde gestellt.
EM Rentenantrag wurde nun abgelehnt und plötzlich ist laut Gutachten (vom Ärztlichen Dienst der AFA, ohne mich gesehen zu haben) die Nahtlosigkeit nicht mehr erfüllt, obwohl die vorher bewilligt worden war.
Bekomme ich jetzt weiter ALG1 oder wie gehts weiter?
Da ich von meinem Arbeitgeber nicht gekündigt bin, werde ich vom Arzt weiter AU geschrieben.
Soll ich der Arbeitsagentur jetzt auch eine Kopie der AU Bescheinigung oder nur Krankenkasse, Arbeitgeber senden?
Vielen Dank.
1 Antwort
Bezüglich der Ablehnung Deines Nahtlosigkeitsantrages könnte die Agentur für Arbeit zwei Gründe für den Wegfall dieser Möglichkeit ins Feld führen :
1. - Die Entscheidung der Ablehnung Deines EM - Rentenantrages ist inzwischen endgültig rechtswirksam und somit ist gegen diese Entscheidung der RV nun kein Rechtsmittel ( Widerspruch ) mehr möglich .
2. - der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit hat gemäss Aktenlage festgestellt oder entschieden, dass Du ( vermutlich ) nicht für die Dauer von mindestens 6 Monaten, oder länger , eine dauerhafte Leistungsminderung unterhalb der Möglichkeit zu mindestens 15 Erwerbsstunden pro Woche haben wirst.
Gegen das Gutachten des MD der AfA könntest Du ggf. Widerspruch einlegen , sofern Du dagegen noch nicht die Widerspruchsfrist versäumt hast.
So lange Du von Deinem behandelnden Arzt wegen dieser Erkrankung noch AU attestiert bekommst, solltest Du diese Folgebescheinigungen auch weiterhin der AfA vorlegen.
Unbedingt solltest jetzt aber erst einmal einen Antrag auf ALG II stellen und dazu die jeweiligen Ablehnungsbescheide der RV und der AfA ( samt Entscheidung des MD ) vorlegen .
So lange der MD der AfA in seinem Gutachten nicht eindeutig zu dem Schluss kommt , dass Du dauerhaft unter 15 Erwerbsstunden pro Woche leistungsgemindert sein wirst ( $ 145 SGB III ) , wäre zunächst mal das Jobcenter mit ALG II für Dich zuständig, bis endgültig und rechtswirksam über Deinen ALG I - Nahtlosigkeitsantrag entschieden worden ist.